Grüne für Entlastung der Kommunen

<p>Die Landtagsgrünen haben mit ihre <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006060.pdf" target="_blank">Antrag </a>im Plenum einen Bericht im Sozialausschuss seitens der Staatsregierung verlangt, wie hoch die entstehenden Kosten durch die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips in den Flüchtlingsunterkünften sein wird.&nbsp;

14. April 2016


Flüchtlinge werden in den auf die Erstaufnahme folgenden Gemeinschaftsunterkünften nur noch Sachleistungen erhalten können, das schreibt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vor. Das soziokulturelle Existenzminimum, das ihnen qua Verfassung zusteht, wird nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. Selbst die persönlichen Bedürfnisse sollen per Sachleistungen gedeckt werden. Eine Rückkehr in die migrationspolitische Steinzeit und eine menschenunwürdige Praxis, die zudem mehr Bürokratie für die Ausländer- und Sozialbehörden produziert: Vom soziokulturellen Existenzminimum sind auch beispielsweise Telefonkosten, Lesestoff oder Genussmittel umfasst, für deren Verteilung künftig die Behörden zuständig sein werden. Nicht alle Bundesländer haben sich diese Regelung angeschlossen. Dagegen möchte Bayern, so auch der Vertreter der CSU-Fraktion, das Sachleistungsprinzip in die Nachfolgeeinrichtungen wieder einführen, um Fehlanreize abzuschaffen, dafür werden auch Verwaltungskostenmehraufwand in Kauf genommen. Unsere Argumentation, das die Kommunen durch die Wiedereinführung mehr Hindernisse bei der Integration von Flüchtlingen bereitet wird, wurde nicht beachtet. Wie vertreten weiterhin die Meinung, dass es falsch ist, durch gesetzestechnischen Aktionismus und Abschreckungsmaßnahmen Schutzsuchende von der Einreise nach Deutschland abzuhalten. Vielmehr brauchen wir einen schnellen Ausbau der Infrastruktur sowie gute Integrationsangebote. Wir müssen uns um die Menschen kümmern, die hier sind und zwar um alle. Aus der Menschenwürde ergibt sich das Recht, nicht unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben zu müssen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz ausdrücklich festgehalten. Migrationspolitische Erwägungen dürfen außerdem weder die Höhe noch die Form der Leistungen bestimmen. Unsere Antrag wurde trotz unsere Argumentationen abgelehnt.