Die Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung der Asylsuchenden bleibt weiterhin ungesichert

<p>Die besondere Situation von Menschen, die traumatisiert sind durch Krieg, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen, wird in der Praxis in den Händen nichtstaatlicher Initiativen gelegt.</p>

03. Juni 2016

Diese Initiativen versuchen seit Jahrzehnten Versorgungsdefizite mit bedarfsorientierten, niedrigschwelligen Behandlungsangeboten aufzufangen – in aller Regel außerhalb des Gesundheitssystems. Im Bereich der spezialisierten psychosozialen Versorgung übernehmen diese Aufgabe vor allem die Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Bayernweit engagieren sich inzwischen 3 dieser von gemeinnützigen Vereinen getragenen Beratungs- und Behandlungszentren dafür, Versorgungslücken im Bereich Psychotherapie und psychosoziale Arbeit zu schließen – spenden- und projektfinanziert und daher mit stark begrenzter Kapazität und allzeit unsicherer Perspektive.

Wir haben in unserem Antrag die Finanzierung dieser Zentren seitenes des Freistaates gefordert. Wir haben im Sozialausschuss des Landtages folgende Punkte angesprochen, die für die psychosoziale Genesung der Flüchtlinge von Bedeutung ist: Die Komplexleistungen, die durch die Psychosozialen Zentren angeboten werden, sind durch ein stabiles institutionelles Finanzierungskonzept sicherzustellen. Auf der Bundeseben soll sich Bayern dafür einsetzen, dass die Dolmetscherkosten als notwendiger Bestandteil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Ihre Finanzierung ist in das AsylBlG bzw. SGB aufzunehmen und nach der Ankunft und Registrierung der Geflüchteten psychiatrische bzw. psychotherapeutische Erstuntersuchungen implementiert werden.
Die CSU-Fraktion und das Sozialministerium sind jedoch der Meinung, dass zahlreiche Modelle in Bayern installiert sind, die die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden sicherstellen und auch auf der Bundesebene möchte Bayern nicht korrigierend eingreifen. Sie lehnten unseren Antrag ab.Die Argumentation der CSU war teilweise grotesk und weltfremd. Dolmetscherkosten fielen ja nicht mehr an, wenn das bayerische Integrationsgesetz beschlossen sei, weil dann könnten die  Flüchtlinge ja deutsch, der gesundheitspolitische Handlungsbedarf wurde ignoriert. Hier zeigt sich wie weltfremd die CSU-Regierung argumentiert, denn sowohl die Zentren als auch die Gutachten der ExpertInnen zeigen ein anderes Bild: Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Geflüchteten ist eine gesundheitspolitische Aufgabe. Die Staatsregierung muss hier endlich tätig werden. Es braucht ein einheitliches, bedarfsgerechtes Versorgungssystem, das unnötige Verwaltungskosten verringert.
Wir werden weiterhin die Versorgung Psychotherapeutische und psychosoziale im Auge behalten und die Maßnhamen der Staatsregierung kritisch begleiten.
Antrag