Beschulung von Kindern von Beginn an!

<p>Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, damit die Beschulung der Flüchtlingskinder und -jugendlichen von Beginn an verbessert werden kann? Das wollten wir mit einem <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000006000/0000006369.pdf">Dringlichkeitsantrag</a> im Plenum erfahren.&nbsp;</p>

28. Januar 2016

Konkret möchten wir wissen, warum die Staatregierung bisher noch keine Beschulungskonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen erstellt hat und auf welche Grundlage der Ausschluss der Kinder und Jugendliche aus den Rückführzentren beruht. Bildung ist ein Menschenrecht, damit müssen Kinder und Jugendliche ab ihre Ankunft in Bayern beschult werden. Wir erleben, dass die Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahme- und Rückführungseinrichtungen eine rudimentäre Notbeschulung erhalten. Die Kinder und Jugendliche in den Notunterkünften und Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtungen können überhaupt keine Schulen besuchen. Das Fernblieben von Bildungseinrichtungen hat sowohl für das familiäre Leben als auch für die Integration in der Gesellschaft verheerende Folgen.

Aus unserer Sicht ist es daher erforderlich, die Fristen für die Einschulung ab der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) und nicht erst ab der Asylantragstellung zu rechnen. Wir bitten daher um Klärung, ob es zutrifft, dass als Zeitpunkt des Beginns der Drei-Monats-Frist im Sinne des Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BayEUG der Tag der Ausstellung der BÜMA anzusehen ist und dementsprechend dann auch die Schulpflicht anzusetzen wäre und wie die unterschiedlichen Landrats- und Schulämter darüber informiert werden, wie eine möglichst zügige Einschulung umzusetzen ist. 

Alle Fraktionen haben unserem Antrag zugestimmt. Dementsprechend wird es in einer der kommenden Sitzungen der Bildungsausschuss ein Bericht der Staatsregierung zu Beschulung von Kinder und Jugendliche in den Erst- und Rückführeinrichtungen geben.