Tod eines Flüchtlings in der JVA Landshut: ein Armutszeugnis für den Freistaat

<p><strong>Die Staatsregierung hat am 5. März im Rechtsausschuss über die Umstände des Todes eines Flüchtlings in der Justizvollzugsanstalt&nbsp; Landshut am 24. Mai 2014 berichtet.</strong>&nbsp; Es liegt laut Medienberichten der Verdacht nahe, dass das Agieren der Mitarbeiter der JVA nach dem Versuch eines Suizides des Kosovaren für den Tod des Betroffenen (mit-) ursächlich gewesen sein könnte.</p>

06. März 2015

Der Gefangene soll von den Wachleuten fixiert worden sein. Während dieser Fixierung sei es zum Herzstillstand gekommen. Die Ursachen des Todes müssen geklärt werden, auch ob die psychische Lage des Betroffenen und offensichtliche Traumata untersucht wurden. Der zu Tode gekommene Asylsuchende hatte zuvor in Bayern Asyl beantragt. Entsprechend der Dublin-Verordnung sahen sich die deutschen Behörden jedoch nicht für dessen Asylantrag zuständig und planten die Überstellung des Flüchtlings nach Ungarn.

Aus Angst vor den Unzulänglichkeiten der ungarischen Asylpolitik leistete der Betroffene bei seiner Abschiebung Widerstand. Dies führte dazu, dass das Flugzeug wieder zum Flughafen München zurück kehrte und dass es ein großes Medienecho gab. Der Flüchtling wurde wegen dieser Geiselnahme festgenommen und in die Untersuchungshaft in der JVA Landshut gebracht, wo es schließlich zum tödlichen Vorfall am 24. Mai 2014 kam.

Der nun von der Staatsregierung gegebene Bericht im Rechtsausschuss ging zurück auf einen Antrag unserer Fraktion vom 3. Juni 2014. Diesen ausführlichen Antrag mit etlichen konkreten Fragen hatte die CSU zwar abgelehnt, allerdings immerhin beschlossen, dass die Regierung berichten solle. Nun wurde dieser Bericht gegeben, jedoch ohne erhellende Informationen. Die Staatsregierung verwies darauf, dass derzeit weder das abschließende rechtsmedizinische Gutachten noch ein Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Bedienstete der JVA Landshut vorlägen. Der Rechtsausschuss vereinbarte darum, dass die Staatsregierung erneut berichten solle, wenn ihr diese Erkenntnisse vorliegen.

Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Grünen Fraktion Katharina Schulze stellte umfassende Nachfragen an die Vertreter der Staatsregierung, insbesondere zu den Maßnahmen zur Prävention von Suiziden in (Untersuchungs-) Haftanstalten und zur Sicherheit in JVAen. Außerdem forderte sie, dass unter den derzeitigen Umständen keine Abschiebungen im so genannten Dublin-Verfahren nach Ungarn stattfinden sollten.

„Es ist ein Armutszeugnis für den Freistaat Bayern, wenn ein Mensch in einer bayerischen Anstalt unter solchen Umständen zu Tode kommt“, sagte Katharina Schulze.