CSU stellt sich gegen die Gesundheitskarte für Flüchtlinge

<p><strong>Ein großer Teil der Erwachsenen sowie der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl suchen, leidet infolge der Erlebnisse im Herkunftsland und auf der Flucht unter schwerwiegenden und dringend behandlungsbedürftigen körperlichen sowie vor allem psychischen Belastungen.</strong> Der Zugang zur medizinischen und zur psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitssystem Deutschlands ist Asylsuchenden nur stark eingeschränkt möglich.

02. Oktober 2015

Während der ersten 15 Monate in Deutschland haben sie lediglich Anspruch auf solche medizinischen Leistungen, die als unerlässlich für die akute Gesundheit angesehen werden.

Die AsylbewerberInnen müssen vor einer Behandlung einen Behandlungsschein anfordern. Dies gilt in der Praxis als sehr problematisch: Das Leistungsspektrum nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist nicht klar definiert. Das AsylblG lässt somit offen, welche medizinischen Leistungen nun wirklich erforderlich und unaufschiebbar sind. Letztendlich soll eine Verwaltungskraft darüber von Fall zu Fall, von Region zu Region, subjektiv entscheiden, welche Hilfe der Betroffene benötigt. Die Ausstellung eines Behandlungsscheines für jede Behandlung und vor jedem Arzt Besuch ist bürokratisch, ineffizient und belastet die Kommunen zunehmend. Dies kann verheerende bis hin zu tödliche Folgen für die erkrankten Personen (z.B. Suizid) haben. Es kommt auch zu Verschleppungen erforderlicher Behandlungen, da oftmals erst Schmerztabletten gegeben werden und nicht die Ursachen untersucht werden. Nicht rechtzeitig erkannte, chronifizierte Erkrankungen belasten die Betroffenen und nicht zuletzt später - volkswirtschaftlich gesehen - die Gemeinschaft sowie die Kassen mit vielmals höheren Kosten.

In anderen Bundesländern hat sich die eGK qualitativ und ökonomisch bewährt

Mit unserem Dringlichkeitsantrag haben wir für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte plädiert, denn dies würde die Behandlungen vereinfachen, zu Entbürokratisierung führen und Kosten sparen.
Wir haben mit unserem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Rahmenvertrag mit klar definiertem Leistungsspektrum für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte mit den Krankenkassen entlang des AsylbLG erarbeiten und auszuhandeln. Entsprechende Lösungsansätze in Richtung  Abbau von Zugangsbarrieren zum Gesundheitssystem existieren bereits in Bremen, Hamburg und nicht zuletzt in Nordrhein-Westfalen. In den Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz arbeiten die Landesregierungen gerade an Rahmenverträgen mit den Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen.

Damit bekommen AsylbewerberInnen in den Städten und Gemeinden eine elektronische Gesundheitskarte ausgehändigt, die sie zum Arztbesuch berechtigt, ohne vorher beim Sozialamt vorstellig zu werden.
Die Erfahrungen aus Bremen und Hamburg zeigen, dass sich die Einführung der eGK qualitativ und ökonomisch bewährt hat. Es kommt zu Einsparungen durch Vorsorge und rechtzeitige Krankenbehandlung. Die Kosten bei den Sozialämtern sinken, weil der Verwaltungsaufwand für das Ausstellen von Papierkrankenscheinen sowie die Abrechnung und Kontrolle erbrachter Leistungen entfällt. Im Übrigen hat eine Studie der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld belegt, dass die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch Hamburg hat vorgerechnet, dass dort jährlich 1,6 Millionen Euro eingespart werden konnten.

Die CSU bleibt jedoch bei seiner starren Haltung und möchte nicht die Kommunen - wie sie immer wieder ankündigt - entlasten. Somit stellt sie sich gegen eine bereite Forderung aus der Gesellschaft, endlich die Zwei-Klassen-Medizin und die Diskriminierung von Flüchtlingen eine Ende zu setzen.