CSU-Fraktion stimmt im Sozialausschuss gegen die Ankündigungen der eigenen Sozialministerin

<p>Die neue Sozialministerin Emilia Müller hat im Oktober einen „Kurswechsel in der bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik“ angekündigt:&nbsp;</p>

15. November 2013

  • Die umstrittenen Essenspakete sollen durch Geldleistungen ersetzt werden;
  • im Bund will sie sich dafür einsetzen, dass Asylbewerber schneller eine Arbeitserlaubnis erhalten;
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen zukünftig nicht mehr in normalen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden;
  • außerdem soll jetzt doch endlich rasch eine dritte Erstaufnahmeeinrichtung in Bayern geschaffen werden.

Die Grünen haben diese und weitere seit langem auch von der Fraktion erhobenen Forderungen in Form von Dringlichkeitsanträgen in den bayerischen Landtag eingebracht. Überraschender Weise stimmte die CSU-Fraktion im Sozialausschuss gegen alle Anträge,  auch gegen die Ankündigungen der eigenen Ministerin. Die grünen Anträge zur Abschaffung der Essenspakete, zur Einrichtung zusätzlicher Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern und zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge in der Jugendhilfe, wurden mit der Mehrheit der CSU abgewiesen. „Die CSU unterstützt offenbar allenfalls halbherzig den, von Emilia Müller vollmundig angekündigten, Kurswechsel in der bayerischen Asylpolitik. Den BürgerInnen und Bürgern wurde damit Sand in die Augen gestreut“,  kommentiert die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen das Verhalten der CSU-Abgeordneten. Die CSU hat in einem eigenen Antrag lediglich einen Bericht der Staatsregierung zur angeblich menschlichen und modernen Asylsozialpolitik in Bayern gefordert. „Das Motto der CSU-Fraktion lautet abwarten, nicht handeln“, zeigt sich Christine Kamm enttäuscht. „Die Ministerin verkündet dringend notwendige Reformschritte, die die letztlich entscheidende Landtagsfraktion wieder kassiert.“ 

Es ist prinzipiell zu begrüßen, sollte nun endlich etwas Bewegung in die immer noch auf dem Prinzip der Abschreckung basierende bayerische Asyl- und Flüchtlingspolitik kommen. Müllers Vorgängerin, Christine Haderthauer, hatte auf diesem Gebiet bis auf einige kosmetische Änderungen und folgenlose Ankündigungen nicht viel zu bieten. Die nicht abreißende Serie an Flüchtlingsprotesten in Bayern zeigt, wie dringend der politische Handlungsbedarf ist. Um von einem wirklichen Kurswechsel in der bayerischen Flüchtlingspolitik sprechen zu können, reichen allerdings die bisher angekündigten Schritte nicht aus.

Zu einer auf Integration und Teilhabe und nicht auf Abschreckung und Abschottung ausgerichteten Flüchtlingspolitik in Bayern, gehören für uns zumindest die folgenden Maßnahmen und Schritte:

Aufhebung der generellen Lagerpflicht für Flüchtlinge – dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen ermöglichen

Nach dem bayerischen Aufnahmegesetz (AufnG) müssen Asylbewerber und Geduldete in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Die vorhandenen Gemeinschafts-Unterkünfte mit einer Kapazität von ca. 11.000 Plätzen sind schon heute absolut überfüllt. Da die Bezirksregierungen schon längst nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Zahl von Unterkünften zu finden, haben sie diese Aufgabe auf die Kommunen übertragen. Die Landkreise und kreisfreien Städte setzen diese Aufgabe auf sehr unterschiedliche Weise um. Zwei Drittel der bayerischen Asylbewerber und Menschen mit Duldungsstatus sind mittlerweile dezentral untergebracht. Davon 37 Prozent in Privatunterkünften und 23 Prozent in dezentralen Unterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte. Es ist also an der Zeit die Rechtslage an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen und den Lagerzwang aus dem AufnG zu streichen. Die bisherigen Voraussetzungen zum Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft, Abschluss des Asylerstverfahrens bei Familien und Alleinerziehenden und vier zusätzliche Jahre bei Alleinstehenden, sind zu bürokratisch und restriktiv. Alle Flüchtlinge brauchen spätestens nach einem Jahr einen Rechtsanspruch auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft. Die Unterbringung in privaten Wohnungen oder dezentralen Unterkünften muss oberste Priorität haben. Gemeinschaftsunterkünfte sollten nur noch als Alternative zur Vermeidung von Obdachlosigkeit genutzt werden. 

Bei der Suche nach geeigneten Wohnungen brauchen die Flüchtlinge die Unterstützung durch die zuständigen Sozialbehörden und Beratungsangebote der Flüchtlingshilfe. Die Asylsozialberatung muss angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen weiter ausgebaut und die staatliche Förderung der Asylsozialberatung muss deutlich aufgestockt werden. Bisher liegt der staatliche Finanzierungsanteil lediglich bei ca. 40 Prozent. Die Kommunen brauchen mehr Unterstützung und Handlungsfreiheit bei der Suche nach und Bereitstellung von dezentralen Unterkünften. Der Freistaat muss die Kommunen durch ein staatliches Wohnungsbauprogramm - nach dem Vorbild des Programms für Spätaussiedler - beim Bau von neuen einfachen Unterkünften für Flüchtlinge unterstützen. 

Eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge fördert ihre Integration, verhindert eine Ghettoisierung und vermeidet Konflikte mit Anwohnern und Nachbarn. Auch hier muss sich die Staatsregierung endlich von der überkommenden Abschreckungspolitik verabschieden. Die Art der Unterbringung darf eben nicht mehr dazu dienen, „die Rückkehrbereitschaft der Flüchtlinge zu fördern“, wie es bis vor kurzem noch in der bayerischen Asylverordnung stand. Durch eine dezentrale Unterbringung und durch die Unterbringung in privaten Wohnungen lassen sich nach den Erfahrungen zahlreicher Kommunen auch die Kosten der Unterbringung deutlich reduzieren. Rechtspopulistischen Kräften und Neonazis werden darüber hinaus wichtige Angriffspunkte für ihre Kampangen genommen. 

Kommunale Integrationsbeauftragte, die bereits schon zahlreiche Kommunen eingesetzt haben, sind Ansprechpartner für Flüchtlinge wie für Anwohner/innen. Sie können Konflikte entschärfen, bevor sie zum Problem werden und fördern das Miteinander und die Integration. Der Freistaat sollte die Kommunen bei der Schaffung kommunaler Integrationsbeauftragter unterstützen.

Einrichtung zusätzlicher Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern

Es ist zurzeit noch völlig unklar, wann und wo die von Sozialministerin Müller angekündigte neue Erstaufnahmeeinrichtung entstehen soll. Wir fordern mindestens zwei neue Einrichtungen in Bayern um die Situation wirksam entzerren zu können. Wir wollen möglichst nicht mehr als 500 Flüchtlinge an einem Standort unterbringen. Nur so ist eine angemessene Betreuung der neuangekommenen Flüchtlinge möglich. 

Die Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München sind bereits seit langem vollkommen überbelegt. Die Situation ist für die betroffenen Flüchtlinge unzumutbar. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal, eine vernünftige soziale und medizinische Betreuung ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Die (vorübergehende) Unterbringung in Garagen, Lagerhallen oder Kapellen ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Die steigenden Flüchtlingszahlen waren bereits seit Jahren absehbar. Trotzdem hat sich die Staatsregierung konsequent den Realitäten verweigert und alle Forderungen nach zusätzlichen Kapazitäten und Personal in der Erstaufnahme abgewiesen. 

Jetzt ist die Lage bereits so dramatisch, dass wir mindestens zwei zusätzliche Erstaufnahmen brauchen, um die Situation zu entschärfen. Auch das Verwaltungs- und Betreuungspersonal, die Asylsozialberatung und die  medizinische und psychologische Versorgung müssen sofort an die gestiegenen Flüchtlingszahlen angepasst werden. Die Ministerin muss schnell gemeinsam mit den Regierungspräsidenten und den infrage kommenden Kommunen nach geeigneten Standorten und Immobilien suchen.

Abschaffung der Essenspakete 

Es ist gegenwärtig noch völlig unklar, bis zu welchem Stichtag die Versorgung mit Essenspaketen auf Geldleistungen umgestellt werden soll. Es darf nicht sein, dass aufgrund von langfristigen Verträgen mit den Lieferanten der Essenspakete, die Umstellung auf Geldzahlungen sich noch auf unabsehbare Zeit verzögert. Hier erwarten wir von Ministerin Müller die Festlegung eines festen Stichtages für die Umstellung.

Die Abschaffung der Essenspakete für Asylbewerber wird seit langem von Flüchtlingen, Wohlfahrtsverbänden und der Opposition im Landtag gefordert. Bisher war die CSU hier absolut unnachgiebig. Im Juli hat die Staatsregierung dann in einem Schreiben an die Bezirksregierungen endlich um eine flexiblere Handhabung der Essensversorgung gebeten. Damals waren allerdings noch Gutscheine bzw. ein Shopsystem als mögliche Alternativen zu den Essenspaketen im Gespräch. Das nun auf Geldleistungen umgestellt werden soll, ist zu begrüßen. 

Die Flüchtlinge sollen selbst darüber entscheiden können, was sie einkaufen und essen wollen. Die Essenspakete waren von Anfang an eine unzumutbare Entmündigung und Bevormundung der Asylbewerber. Nun kommt es darauf an, dass die Abschaffung der Essenspakete auch tatsächlich zügig umgesetzt wird. 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Einrichtungen der Jugendhilfe unterbringen 

Immer noch werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bayern in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Staates und gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Jugendliche Flüchtlinge sind bis zum 18 Lebensjahr immer in Einrichtungen der Jugendhilfe mit den entsprechenden Betreuungsangeboten unterzubringen. Gegenwärtig sind allein in der Erstaufnahme Bayernkaserne in München noch ca. 180 Jugendliche untergebracht. Zum Teil bereits über einen Zeitraum von 10 Monaten. Die Kapazitäten in den Clearingstellen für neuankommende Jugendliche und die Plätze in der Jugendhilfe reichen nicht aus. Hier muss die Staatsregierung sofort Abhilfe schaffen. Die Kommunen brauchen Unterstützung bei der kurzfristigen Bereitstellung zusätzlicher Plätze in der Jugendhilfe. In den Clearingstellen fehlen bayernweit etwa 200 zusätzliche Plätze. Auch hier gehen die Versäumnisse der Staatsregierung voll zu Lasten der schutzsuchenden Jugendlichen.

Die bisherige Differenzierung zwischen über und unter 16-Jährigen im sog. Bayerischen ‚Vier-Stufen-Modell‘ verstößt gegen die Fürsorgepflicht des Staates des Staates und die UN-Kinderrechtskonvention. Sie ist deshalb umgehend aufzuheben.

Abschaffung der Residenzpflicht

Die Residenzpflicht beschränkt die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge auf den bayerischen Regierungsbezirk, in dem sie leben. Wollen sie einen anderen Regierungsbezirk oder ein anderes Bundesland besuchen, müssen sie beim Ausländeramt eine Verlassenserlaubnis beantragen, die ohne stichhaltige Gründe verweigert werden kann. Die Residenzpflicht ist eine völlig überflüssige Schikane, die es in dieser Form nur noch in Bayern und Sachsen gibt. Wir fordern deshalb die sofortige Aufhebung der Residenzpflicht. Flüchtlinge müssen sich in ganz Bayern frei bewegen können. Verstöße gegen die Residenzpflicht führen gegenwärtig zu einer völlig überflüssigen Kriminalisierung von Asylbewerbern. Außerdem wird die Residenzpflicht dazu instrumentalisiert, die aktuellen Flüchtlingsproteste zu unterbinden. Die Wahrnehmung demokratischer Grundrechte muss aber Vorrang vor der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Bestimmungen haben. Auch deshalb muss die Residenzpflicht sofort abgeschafft werden.

Schnellen Zugang zu Bildung und Sprache ermöglichen

Alle Flüchtlinge brauchen ein ortsnahes Angebot an Sprachkursen um schnell die deutsche Sprache zu erlernen. Sprachkenntnisse sind die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration.  Die von der Staatsregierung als Modellprojekt gestarteten 40 Sprachkurse für Asylbewerber sind ein erster Schritt. Wir brauchen allerdings schnell ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen für ganz Bayern. Sprachkursangebote von Ehrenamtlichen sind zudem besser zu unterstützen. Für Kinder und Jugendliche muss der schnelle Zugang zu Kindertagestätten, Schulen und Berufsschulen gesichert sein. Um flexibel auf neue Schüler reagieren zu können, brauchen die Schulen und Berufsschulen auch im laufenden Schuljahr ausreichende Unterstützungsangebote. 

Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt

Bayern muss auf Bundesebene sich dafür einsetzen, dass die Flüchtlinge einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Bisher wird eine Arbeitserlaubnis frühestens nach neun Monaten erteilt. Diese Frist sollte auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. Auch das Nachrangigkeitsgebot beim Zugang zum Arbeitsmarkt sollte abgeschafft werden. Die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern.

Asylsozialberatung ausbauen

Auch die Asylsozialberatung muss dringend weiter ausgebaut werden. Hier muss die staatliche Förderung weiter aufgestockt werden, damit die Wohlfahrtsverbände nicht durch einen hohen Trägeranteil vom Ausbau der Angebote abgehalten werden. Bisher liegt der staatliche Förderanteil lediglich bei ca. 40 Prozent, den Rest müssen die Träger selber aufbringen.

Rechtswidrigen Vollzug der Abschiebehaft in Bayern umgehend beenden

In Bayern wird die Abschiebehaft in regulären Justizvollzugsanstalten vollzogen. Abschiebehäftlinge werden dort gemeinsam mit Strafgefangenen oder Untersuchungshäftlingen inhaftiert. Diese Abschiebehaftpraxis verstößt gegen EU-Recht. Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht ein Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen vor. Der bloße Umstand, ausreisepflichtig zu sein, stellt keine Straftat dar. Abschiebehäftlinge müssen deshalb von Strafgefangenen räumlich getrennt  in gesonderten Haftanstalten mit eigenen Vollzugsrichtlinien untergebracht werden. 

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) geht von einem Verstoß gegen EU-Recht aus.  Er hat deshalb in einer Entscheidung vom Juli 2013 den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Es ist zu befürchten, dass es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch mehrere Jahre dauern könnte. Den betroffenen Abschiebehäftlingen ist allerdings der weitere Vollzug einer mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrigen Haft nicht zumutbar. Abschiebehäftlinge unterliegen denselben Restriktionen wie Straf- oder Untersuchungsgefangene. Sie leiden unter den extremen Sicherheitsmaßnahmen, Handyverboten und eingeschränkten Besuchszeiten.

Art. 16 der EU-Rückführungsrichtlinie schreibt grundsätzlich eine Inhaftierung in speziellen Hafteinrichtungen vor. Nur wenn solche Einrichtungen in einem ‚Mitgliedsstaat‘ nicht vorhanden sind, ist eine Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten zulässig. Die Abschiebehäftlinge sind dann aber getrennt von den Strafgefangenen unterzubringen. Bayern kann sich allerdings nicht auf diese Ausnahmeregelung berufen, da es sich nicht um einen Mitgliedsstaat der EU handelt und in der Bundesrepublik sehr wohl eigene Abschiebehaftanstalten vorhanden sind. §62a AufenthG in Deutschland verstößt insofern gegen die EU-Richtlinie. Dort wird geregelt, dass die Abschiebehaft grundsätzlich in speziellen Haftanstalten vollzogen werden soll. Sind solche Einrichtungen in einem Bundesland jedoch nicht vorhanden, kann sie auch in normalen JVA’s vollzogen werden, allerdings in räumlicher Trennung von den Strafgefangenen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie würde bedeuten, dass in Bayern der Vollzug der Abschiebehaft komplett neu organisiert werden muss. Bisher wird die Abschiebehaft in Bayern in normalen JVA‘s in Aschaffenburg, Nürnberg und München vollzogen. Eine weitere Fortsetzung dieser rechtswidrigen Haft ist den Betroffenen wegen der damit verbundenen massiven Einschränkungen nicht zumutbar. Auf dieser Basis haben die Landgerichte München I und II, das Landgericht Nürnberg und das Landgericht Traunstein mittlerweile in über 30 Fällen die sofortige Freilassung von bayerischen Abschiebehäftlingen angeordnet. Die noch in Abschiebehaft befindlichen Flüchtlinge sind deshalb umgehend aus der Haft zu entlassen. Die zuständigen Behörden, Bundespolizei und Ausländerämter, sind anzuweisen, zukünftig keine weiteren Haftanträge mehr zu stellen.

Dringender Reformbedarf auf europäischer Ebene

Wir müssen endlich dafür Sorge tragen, dass Kriegsflüchtlinge nach Europa kommen können, ohne sich in Lebensgefahr zu begeben. Deshalb wollen wir das Aufnahmeprogramm für syrische Kriegsflüchtlinge deutlich erhöhen und legale Möglichkeiten schaffen, wie Menschen auf ungefährliche Art und Weise nach Europa kommen können, beispielsweise indem Flüchtlinge ein Botschaftsvisum beantragen können. Zudem ist sicher zu stellen, dass Flüchtlinge in allen EU-Staaten ein faires Asylverfahren gewährt wird. Deshalb muss auch das Dublin II-Abkommen grundlegend reformiert werden.

Nähere Informationen: christine.kamm(at)gruene-fraktion-bayern(dot)de