Abschiebehaft darf nur ‚ultima ratio‘ sein

<p>Zur Ankündigung des bayerischen Justizministers Bausback, so genannte Abschiebehäftlinge ab Januar separat in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf unterzubringen, erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Christine Kamm: "Die Bundespolizei darf sich nicht vor den Karren der bayerischen Abschreckungspolitik spannen lassen!"<br>

18. November 2013


„Wir begrüßen, dass der Justizminister die rechtlich nicht haltbare Praxis der Abschiebehaft in Bayern beenden möchte. Konsequenterweise muss er jetzt alle aktuell in Abschiebehaft befindlichen, abgelehnten Asylbewerber sofort aus den Justizvollzugsanstalten entlassen und die zuständigen Behörden anweisen, keine neuen Haftanträge mehr zu stellen. Zu klären ist auch, weshalb die Bundespolizei in Bayern für weit mehr Asylbewerber Haft beantragt als in anderen Bundesländern. Wir haben den Eindruck, dass sich hier eine Bundesbehörde unnötigerweise vor den Karren der bayerischen Flüchtlingspolitik durch Abschreckung spannen lässt. Diese Praxis muss beendet werden. Unserer Ansicht nach sind melderechtliche Auflagen für die von Abschiebung betroffenen Asylbewerber ausreichend und sollten durch ein Angebot der rechtlichen Beratung ergänzt werden. Allenfalls bei Verstößen sollte als ‚ultima ratio‘ zum Mittel der Abschiebehaft gegriffen werden.“

lm