Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Umgang mit Website der „Letzten Generation“: „Irritierender Verstoß gegen die Unschuldsvermutung!“

Landtags-Grüne fordern Aufklärung zu den gestrigen Ereignissen und einen mündlichen Bericht der Minister Herrmann und Eisenreich im Bayerischen Landtag.

25. Mai 2023

 

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen und innenpolitische Sprecherin, erklärt zur gestrigen Beschlagnahmung der Internetseite und der anschließenden Vorverurteilung der „Letzten Generation“:

„Das Verhalten der Ermittler ist irritierend und ein eklatanter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungsbehörden dürfen nicht gleichzeitig die Richter sein. Das macht unseren Rechtsstaat aus. Wenn das in Frage steht, ist das gefährlich für unsere Demokratie.

Innenminister Herrmann und Justizminister Eisenreich müssen jetzt unverzüglich aufklären, wie es zu diesem Tabubruch kommen konnte und ob die Ermittlungen auf politische Weisung erfolgt sind. Wir fordern deshalb einen mündlichen Bericht im Innenausschuss und reichen eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung ein. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsstaatlichkeit darf nicht verspielt werden!“

 

Hintergrund:
Im Zuge der gestrigen Ereignisse ist auch die Website der „Letzten Generation“ beschlagnahmt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München musste im Anschluss einräumen, dabei einen Fehler begangen zu haben.

Das war geschehen: Das Bayerische LKA hatte die Website der „Letzten Generation“ auf eine Webseite der Polizei umgeleitet mit dem Hinweis: „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)"
Auf eine anschließende Presseanfrage hin erklärte die Generalstaatsanwaltschaft München dann, diese Formulierung sei unzutreffend und es bestehe derzeit lediglich ein Anfangsverdacht dahingehend, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Davor hatte ein LKA-Sprecher erklärt, die entsprechende Formulierung sei von der Generalstaatsanwaltschaft München vorgegeben gewesen.