Öffentlicher Dienst

„Polizeiaufgabengesetz: Keine Verschärfung auf den letzten Metern“

Diskussion über geplante Sicherheitsüberprüfungen im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes – Datenschutzbeauftragter Petri gibt auf grüne Initiative Einschätzung zu jüngstem Änderungsantrag der CSU/FW-Fraktionen ab

12. Juli 2021

„Auf den letzten Metern hat die Söder-Regierung in einer Nacht- und Nebelaktion versucht, das Polizeiaufgabengesetz noch einmal erheblich zu verschärfen“, ärgert sich der grüne Vorsitzende des Innenausschusses, Dr. Martin Runge. Kurz vor der Beratung des zuständigen Innenausschusses am 23. Juli 2021 wurde ein Antrag auf Einführung einer Sicherheitsüberprüfung bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind – beispielsweise Fußballspiele oder andere große Sportereignisse – von den CSU/FW-Fraktionen vorgelegt. Martin Runge: „Und das, nachdem in einer umfassenden Expert*innenanhörung das Gesetz zuvor bereits auf Herz und Nieren gecheckt und mit viel Kritik bedacht worden war.“

Martin Runge macht deutlich, dass das Polizeiaufgabengesetz nicht am Parlament vorbei entschieden werden darf. „Dieses verfassungsrechtlich komplexe Thema noch kurz vor knapp in ein Gesetz quetschen zu wollen, zeugt von mangelndem Respekt vor dem Parlament und vor der Wichtigkeit des Themas. Es scheint, als hätten die Regierungsfraktionen die Aussprache mit den Expert*innen gescheut, weil sie nur zu gerne wieder in ihre alten law-and-order-Reflexe verfallen.“

Zudem entspräche die Behauptung aus der CSU-Fraktion in und mit diesem Änderungsantrag seien die „Anregungen des Landesbeauftragten für Datenschutz 1 zu 1 übernommen worden“ nicht der Wahrheit. Auf grüne Initiative wird Prof. Dr. Thomas Petri deshalb nun am Dienstag, 13. Juli 2021, 12.00 Uhr, seine Einschätzung im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags kundtun können.

Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen: „Es geht nicht nur um das Drumherum, sondern auch um den Inhalt des Änderungsantrags. Die Rechtsgrundlage ist im Anwendungsbereich und im Umfang viel zu unbestimmt und zu weitreichend und ein richtiger Überwachungsalbtraum: Welche Veranstaltungen sind gemeint? Welche Personen sind werden überprüft? Welche Datenbanken welcher Behörden dürfen gecheckt werden? Umfasst die Vorschrift nur den Würstelverkäufer im Stadion oder auch den VIP-Fan im Sonderbereich und den Fanverein-Beauftragten, der Banner aufhängt?“

Diese Sicherheitsüberprüfung ist in dieser Form mit der Verfassung nicht vereinbar, da sind sich Katharina Schulze und Martin Runge sicher. Sollten CSU/FW-Fraktionen und die Söder-Regierung an diesen Änderungen festhalten, behalten sich die Landtags-Grünen vor, ihre laufende Klage gegen das Polizeiaufgabengesetz auszuweiten.


Das Polizeiaufgabengesetz wird am Dienstag, 13. Juli 2021, 12.00 Uhr, Saal1, im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes diskutiert.