Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Grüne fordern Bericht zu Grundrechtseinschränkungen durch Corona-Maßnahmen

Landtagsgrüne wollen Evaluation der bislang ergriffenen Maßnahmen

16. April 2020

„Seit Beginn der bayerischen Ausgangsbeschränkungen sind fast vier Wochen vergangen. Die drastischen Maßnahmen haben wir Grüne mitgetragen und wir sind der Meinung, dass eine erste Evaluation angebracht ist“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Toni Schuberl. „Welche Maßnahmen sind sinnvoll, welche müssen überprüft werden? Es ist an der Zeit, die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im Detail nachzubessern und gerichtsfest zu machen. Denn manches ist einfach unverhältnismäßig und schwer nachzuvollziehen: Die gewerblichen Nachhilfelehrkräfte dürfen zu den Schülerinnen und Schülern in die Privatwohnung kommen, diese dürften aber nicht einzeln zur Nachhilfelehrkraft in die Geschäftsräume.“

Die Landtags-Grünen fordern Bericht und Debatte im Innen- und im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags zu den Einschränkungen von Grundrechten durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie (Anhang). „Klar ist, dass in der Corona-Katastrophe schnelles Handeln der Politik angesagt ist und die Exekutive Spielräume braucht. Aber gerade angesichts der massiven Eingriffsbefugnisse und des Ausdünnens bzw. gar Aussetzens elementarer Freiheitsrechte ist hier selbstredend auch der Landtag gefordert“, so Dr. Martin Runge, Vorsitzender des Innenausschusses. „Die Gerichte haben der Exekutive einen klaren Handlungsauftrag gegeben, den wir Abgeordnete hinterfragen und kontrollieren müssen. So hat u.a. der VGH München hat der Staatsregierung die Verpflichtung auferlegt, die von ihr zur Eindämmung von Covid 19 verfügten Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen.“