Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Corona: Nachvollziehbare Gebote müssen pauschale Verbote ersetzen

Toni Schuberl: Angeordnete Schutzmaßnahmen der Söder-Regierung stehen rechtlich auf wackeligen Beinen

04. Mai 2020

Mehr Sorgfalt und bessere Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum fordert der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Toni Schuberl, von der Söder-Regierung. Hintergrund für seine Kritik ist ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Anhang), das klarstellt, dass aufgrund der bereits vollzogenen Lockerungen weitere Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen keine rechtliche Wirkung mehr entfalten.

Ein Kläger wollte erreichen, dass Eltern und Kinder, die nicht im eigenen Haushalt leben, besucht werden dürfen und man zur Beerdigung von Freunden die Wohnung verlassen darf. Der Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag ab mit der bemerkenswerten Begründung, dass dies bereits jetzt erlaubt sei. Wenn sogar jedes subjektive Einkaufsbedürfnis das Verlassen der Wohnung rechtfertige, müsse im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als triftiger Grund gelten (BayVGH, Beschluss vom 28.4.2020, Az 20 NE 20.849, Rn. 46).

„Damit darf prinzipiell jeder seine Wohnung zu jedem Zweck verlassen, weil alles als triftiger Grund gilt“, resümiert Toni Schuberl.  Der BayVGH hatte zudem in einem vorangegangenen Urteil ein konkretes Maßnahmengesetz auf Bundesebene angeregt. „Wir haben die Situation, dass alle Maßnahmen in Bayern rechtlich auf wackeligen Beinen stehen, sollte sich herausstellen, dass diese nicht nur kurzfristig, sondern mittelfristig und langfristig Wirkung entfalten sollen“, verweist Toni Schuberl auf den weiteren Beschluss (BayVGH, Beschluss vom 27.4.2020, Az. 20 NE 20.793, Rn. 45).

„Es war richtig, dass Bayern die exponentielle Verbreitung des Virus mit einem scharfen Lockdown unterbrochen hat“, betont Toni Schuberl. Dazu seien kurzfristig auch pauschale Verbote notwendig gewesen. Das Ziel, die Verbreitungskurve abzuflachen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, sei erreicht worden. Nun beginne eine lange Phase, bis eine Therapie oder ein Impfstoff entwickelt ist. „Bayern hat die richtigen Instrumente für den kurzfristigen Lockdown eingesetzt“, findet Toni Schuberl. „Diese taugen juristisch aber nicht für einen lang andauernden Zeitraum. Hier muss die Söder-Regierung neue, rechtssichere Instrumente entwickeln – weg von pauschalen Verboten, hin zu angemessenen Geboten.“