Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Bayerische Grenzpolizei: „CSU-Prestigeprojekt ist nur noch eine leere Hülle“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof gibt Landtags-Grüne recht: Grenzschutz ist Bundessache

Katharina Schulze beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Foto: Stefan M. Prager)

28. August 2020

 

„Das CSU-Prestigeprojekt ‚Bayerische Grenzpolizei‘ ist nur noch eine leere Hülle. Das Gericht gibt uns recht: Grenzschutz ist Bundessache“, erklärt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Katharina Schulze und freut sich über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) zur Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei: Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Alle Befugnisse, selbst als eigenständiger bayerischer Grenzschutz tätig zu werden, – wie ursprünglich von Ministerpräsident Söder angekündigt – sind null und nichtig“, so Katharina Schulze: „Die Söder-Regierung erleidet Schiffbruch vor Gericht.“

Katharina Schulze fordert die Söder-Regierung auf, den „lächerlichen Etikettenschwindel ‚Bayerische Grenzpolizei‘ zurückzuziehen. Unsere Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern gebraucht. Außerdem: In einem vereinigten Europa sollte es eh keine innereuropäischen Grenzkontrollen geben.“