Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Keine Waffen für Neonazis

Grüner Antrag im Innenausschuss „Rechtsextreme Szene entwaffnen – Waffenrecht verschärfen“

08. Oktober 2019

Die Landtags-Grünen fordern eine konsequente und schnelle Entwaffnung der rechten Szene. Die rechtsradikale Szene in Deutschland rüstet offenbar massiv auf. So wurden allein im vergangenen Jahr über 1.000 Waffen im Zusammenhang mit rechten Straftaten sichergestellt. Das ist ein negativer Rekord. „Wir beobachten eine massive Aufrüstung und Bewaffnung der rechtsradikalen Szene,“ erklärt die Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Auch die Waffe für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde von einem bekannten militanten Neonazi beschafft, der im Besitz eines Waffenscheins und von 46 Schusswaffen war. „Dieser schreckliche Mord muss Konsequenzen haben“, fordert Katharina Schulze. „Neonazis dürfen nicht legal in den Besitz tödlicher Waffen gelangen. Rechtsextremisten und Reichsbürger müssen schnell und konsequent entwaffnet werden.“

Allein in Bayern verfügen 191 einschlägig bekannte Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis (Stichtag 31.12.2018). Damit ist die Anzahl der rechten Waffenbesitzer im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen (2017=136). Hinzu kommen noch mindestens 45 Reichsbürger, die im Besitz eines kleinen Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte sind, zeigt eine Anfrage von Katharina Schulze: „Neonazis haben nachweislich eine hohe Gewaltneigung und sind eine große Gefahr für ihre Mitmenschen. Ihnen fehlt die nötige Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechtes. Legal erworbene Waffen sind nach Entzug der Waffenerlaubnis umgehend zu beschlagnahmen.“ 
 
Cemal Bozoğlu, Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, fordert, dem Bayerischen Landtag über die Fortschritte bei der Entwaffnung der rechtsextremen Szene mündlich und schriftlich zu berichten. „Ein großer und wichtiger Schritt wäre zudem eine Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene. Der vom Bundesrat hierzu vorgelegte Gesetzentwurf muss schnell verabschiedet werden.“ 

Der grüne Antrag wird am Mittwoch, 9. Oktober 2019, ab 9.15 Uhr (Punkt II.3), Saal 1, im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport behandelt.