Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Überwachungswahn der CSU gefährdet Freiheitsrechte

Katharina Schulze für Nachbesserung der Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Polizeirechts und Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

20. März 2018

Vor der Sachverständigenanhörung zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts am Mittwoch bei einer gemeinsamen Sitzung des Verfassungs- und des Innenausschusses (Beginn 9 Uhr) erklärt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze:
„Der Überwachungswahn der CSU-Regierung gefährdet zunehmend die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins Gefahrenvorfeld geht uns zu weit. Nach den geplanten Änderungen könnte die Polizei schon bei einer mutmaßlich drohenden Gefahr Telefongespräche überwachen oder Computer anzapfen. Zudem werden eine Vielzahl neuer Polizeibefugnisse eingeführt, die technisch noch lange nicht ausgereift sind und gleichzeitig verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen: Die automatisierte Gesichtserkennung mittels Videoüberwachung liefert beispielsweise bislang noch kaum verwertbare Ergebnisse, greift aber tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ein. Ich hoffe, dass die CSU-Mehrheit nach der Expertenanhörung einlenkt und die Gesetzentwürfe nachbessert. Neben Sicherheit ist auch die Freiheit ein hohes Verfassungsgut; sie darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.“