Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Klare Absage an den Überwachungswahn der CSU

Wir verteidigen die Freiheit! CSU will neues Polizeigesetz durch den Landtag peitschen

27. April 2018

Wir Landtags-Grünen verteidigen die Freiheit und die Grundrechte der Menschen in Bayern – die CSU will mit einem neuen Polizeigesetz die Überwachungsbefugnisse des Staates in verfassungswidrigem Ausmaß überdehnen und will dieses Gesetz durch den Landtag peitschen.

Am Donnerstag wurde der Rechtsausschuss des Landtages zu einer Sondersitzung geladen, damit der Gesetzentwurf der CSU-Regierung für ein neues Polizeigesetz schnell durch den Landtag durchgebracht werden könnte. Die CSU hat in dieser Sitzung alle Änderungsanträge der Opposition abgeblockt.

In den vergangenen Wochen gab es viele Proteste gegen dieses CSU-Gesetz. Demonstrationen in München, Erlangen mit 1.300 TeilnehmerInnen, Nürnberg (4.500), Würzburg (4.000) und Regensburg (5.000) haben bereits stattgefunden.

Diese Proteste haben schon erste Erfolge erzielt. Die CSU ist offensichtlich beeindruckt und hat ihren eigenen Gesetzentwurf an einigen Stellen geändert und hat ihren bereits eingereichten Verschärfungsantrag bereits wieder zurückgezogen. So haben wir gemeinsam mit den vielen Menschen, die demonstriert haben, nun bereits erreicht, dass die Videoüberwachung nicht in dem unsäglich weiten Umfang wie von der CSU-Regierung geplant war, ausgeweitet wird.

Die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Katharina Schulze kritisierte scharf, dass die CSU die Freiheit in Bayern in immer größeren Scheiben abbaut.  Mit der neu eingeführten Kategorie der „drohenden Gefahr“ hat die CSU bereits 2017 das PAG verschärft. Dieser Begriff ist unscharf und schwammig. Er führt dazu, dass sich Polizei und Nachrichtendienste in ihrer Arbeit immer ähnlicher werden. Bislang war die „konkrete Gefahr“ die Voraussetzung dafür, dass die Polizei aktiv wird. Gibt es keine konkrete Gefahr, dürfen höchstens die Nachrichtendienste ermitteln. Seit dem Sommer 2017 darf jetzt die Polizei zum Beispiel Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote auch aufgrund einer drohenden Gefahr aussprechen. Gegen dieses Gesetz haben die Landtags-Grünen bereits Klage eingereicht.

Die nun vorliegenden weiteren Verschärfungen sollen der Polizei eine sehr große Zahl weiterer Eingriffsbefugnisse verschaffen. Dies führt in der Gesamtschau zu einer Überwachungsdichte, die verfassungswidrig ist. Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, werden wir auch gegen diese Gesetzesverschärfung Verfassungsklage einreichen.

Mit der CSU stirbt die Freiheit scheibchenweise und zwar in immer größeren Scheiben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteidigen die Freiheit und die Grundrechte. Wir wollen keine Vernachrichtendienstlichung der Polizei, sondern, dass die bayerischen Sicherheitsbehörden endlich personell und ressourcenmäßig so gut ausgestattet werden, dass sie bestehende Instrumente (Stichwort Observation der Gefährder) anwenden können. Wir wollen keine bloßen Sicherheitsplacebos, wie die elektronische Fußfessel und den Präventivgewahrsam, ohne absolute zeitliche Obergrenze und vor allem: Die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger dürfen durch den massiven Ausbau polizeilicher Befugnisse nicht ausgehöhlt werden

Für die nächsten Wochen sind weitere Demonstrationen angekündigt:

28. April: Hof

28. April: Kempten

4. Mai: Passau

Als landesweite Großdemo: am Donnerstag, 10. Mai (Christi Himmelfahrt), in München (Beginn um 13.00 Uhr auf dem Marienplatz).  

12. Mai: Bamberg

12. Mai: Murnau

26. Mai: Augsburg