Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Klares Signal gegen antisemitischen Israelboykott

Kein Mensch darf in Deutschland aufgrund seiner Herkunft oder Religion diskriminiert werden. Doch Kuwait Airlines weigert sich, israelische Staatsangehörige von deutschen Flughäfen aus zu befördern.

08. Dezember 2017

Kein Mensch darf in Deutschland aufgrund seiner Herkunft oder Religion diskriminiert werden. Doch Kuwait Airlines weigert sich, israelische Staatsangehörige von deutschen Flughäfen aus zu befördern. Das kuwaitische Gesetz aus dem Jahr 1964, auf das sich die Fluggesellschaft beruft und einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsangehörigen verbietet, ist antisemitisch und darf hierzulande keine Wirkung entfalten. Dennoch hatte das Landgericht Frankfurt erst Mitte November in einem höchst umstrittenen Urteil entscheiden, dass die Airline keine israelische Staatsangehörigen befördern muss. Eine Diskriminierung liege nach deutschen Recht nicht vor, weil dieses eine Benachteiligung aufgrund von Nationalität nicht abdeckt. „Dass israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden, liegt aber doch eindeutig auf der Hand. Schließlich ist die Mehrheit der Israelis jüdischen Glaubens“, betont unser Mitglied im Europaausschuss Jürgen Mistol. Gerade israelbezogener Antisemitismus erlange in den letzten Jahren eine weite Verbreitung. Das dürfe angesichts unserer historischen Verantwortung nicht hingenommen werden. Wie wichtig die bayerisch-israelischen Beziehungen seien, zeige die jüngste Eröffnung einer bayerischen Repräsentanz in Israel, so Mistol weiter. Der Bundes- und Europaausschuss des Bayerischen Landtags verurteilt deshalb einhellig die Geschäftspraxis von Kuwait Airlines und hat unserem Grünen Antrag zugestimmt. Insbesondere müssen Maßnahmen ergriffen werden, die solche Fälle von Diskriminierung in Deutschland künftig ausschließen. Auch wenn auf dem Münchner Flughafen bislang kein Fall von einer derart gelagerten Diskriminierung bekannt ist, soll nun geprüft werden unter welchen Voraussetzungen ein Entzug von Start- und Landrechte möglich ist. Und welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden können, sollte die Fluggesellschaft das diskriminierende Flugverbot für israelische Staatsangehörige in Deutschland nicht aufheben. Gerade weil der Freistaat Bayern Anteilseigener an der Flughafen München GmbH ist, steht er hier in besonderer Verantwortung.

Unser Antrag