Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in Polizei und Rechtsstaat

Katharina Schulze fordert individuelle Kennzeichnung für bayerische Polizistinnen und Polizisten – Grüner Dringlichkeitsantrag im Innenausschuss

05. Dezember 2017

Aus Sicht der Landtags-Grünen sollten uniformierte Polizistinnen und Poliszisten mit einem sichtbaren Dienstnummernschild gekennzeichnet werden. Die Polizei wird so bürgernäher und eigenverantwortlicher, zeigt die Erfahrung in anderen Bundesländern. Und wir kommen endlich einem Urteil des Europäischen Menschengerichtshof nach. Die CSU hat dennoch Katharina Schulzes Vorschlag im Innenausschuss am Mittwoch abgelehnt.
 
„Gute Polizeiarbeit heißt auch, dass die Polizei durch Dienstnummernschilder klar erkennbar ist – es stärkt das Vertrauen in die Polizei und in den Rechtsstaat und es schützt die Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen. Eine ‚wahrnehmbar unterscheidbare Kennzeichnung‘ ist auch der eindeutige Auftrag des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an den Freistaat Bayern.“, so Katharina Schulze.
 
Die Kennzeichnung mit einem Nummernschild schützt die Persönlichkeitsrechte von Polizistinnen und Polizisten und ermöglicht gleichzeitig, etwaiges Fehlverhalten zuverlässig aufklären zu können. Eine individuelle Kennzeichnung durch (alternierende) Nummern oder, falls vom Polizist gewünscht auch mit Namen, stellt in keinster Weise das Vertrauen in die Arbeit der Bayerischen Polizei in Frage. Zudem zeigt die Erfahrung in anderen Bundesländern und EU-Staaten, dass die Kennzeichnung mit einem Dienstnummernschild ganz praktisch das Vertrauen der Bürgerschaft in die Polizei stärkt, und somit auch in den Rechtstaat.
 
Es ist ein sensibles Thema, wir haben es erst auf dem 2. Grünen Polizeikongress wieder kontrovers diskutiert. Aber wenn wir sachlich, sinnvoll und lösungsorientiert an die Sache herangehen, dann profitieren wir alle davon. Leider hat sich die Mehrheitsfraktion einer solchen Debatte verweigert. Wir bleiben aber dran!

Dringlichkeitsantrag
 
Polizeikongress