Innere Sicherheit, Recht und Justiz
Volksbefragungen stehen auf tönernen Füßen - Urteilsverkündung durch Bayerischen Verfassungsgerichtshof
München (18.11.2016/hla). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am Montag über die Klage der Landtags-Grünen gegen das CSU-Gesetz über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern. Das Urteil wir am 21.11. um 10.30 Uhr in Sitzungssaal 270/II (Justizpalast, Prielmayerstr. 7, München) verkündet.

„Dieses vollkommen auf die CSU-Regierung und die Landtags-Mehrheitsfraktion zugeschnittene Gesetz steht auf tönernen Füßen“, sagt die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze. Die Landtags-Grünen halten die von der CSU eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen für verfassungswidrig. Diese seien auch kein Mehr an direkter Demokratie, da die Initiative nicht von den Bürgerinnen und Bürgern ausgehen kann und sie zwar faktisch unverbindlich sind, tatsächlich aber eine moralische Bindewirkung entfalten. „Das ist unausgegoren und letztlich inkonsequent. Besser wäre eine echte Stärkung der direkten Demokratie“, so Katharina Schulze.
Die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen steht nach dem Urteil im Justizpalast für Pressestatements zur Verfügung.