Tod im Strafvollzug: CSU verweigert Auskunft

<p>Die CSU hat einen <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000005500/0000005518.pdf" target="_blank">Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FW </a>abgelehnt. Die Opposition hat beantragt, dass die Staatsregierung künftig dem Landtag berichtet, wenn jemand in einer Justizvollzugsanstalt oder in einer psychiatrischen Maßregelvollzugseinrichtung stirbt. <br>

08. April 2016

In den Fällen, in denen Menschen in Justizvollzugsanstalten oder in Einrichtungen der Psychiatrie sterben, stellt sich immer wieder die Frage, ob aus diesen Fällen Konsequenzen gezogen werden können und müssen. So etwa zur Verbesserung der Suizidprävention oder durch eine geänderte Form der Überwachung.
Derartige Erwägungen werden aber erst möglich, wenn dem Landtag die notwendigen Informationen vorliegen. Da in derartigen Fällen ohnehin bereits die zuständigen Staatsministerien und vorgesetzten Behörden informiert werden, wäre es für die Staatsregierung auch kein großer organisatorischer Aufwand, die Berichtskette um den Landtag zu erweitern.

Dies wäre eine kleine, aber feine Änderung der entsprechenden Gesetze, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze am Donnerstag im Plenum. „Zu Recht führen Todesfälle im staatlichen Gewahrsam zu öffentlichen Debatten – dann ist es wichtig, offen und transparent zu informieren. Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes durch die CSU ist rein ideologisch motiviert.“ sagte Schulze, die auch Mitglied im Rechtsausschuss des Landtages ist.

Unser Gesetzentwurf
Unser Antrag