Innere Sicherheit, Recht und Justiz
Neuer CSU-Radikalenerlass für Richterneueinstellungen: Überzogener Grundrechtseingriff
München (27.9.2016/lmo). Als „überzogenen Grundrechtseingriff“ bezeichnet die rechtspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Ulrike Gote, den Beschluss des Kabinetts, künftig Richterinnen und Richter vor der Einstellung obligatorisch vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.

Die Berufsverbote und Radikalenerlasse der 1970er Jahre seien falsch gewesen und hätten die Demokratie geschwächt. „Es ist bezeichnend, dass der CSU im Kampf gegen Rechtsextremismus nichts Besseres einfällt, als diese überholten Ideen auszugraben.“
Alle Beamtinnen und Beamten in Bayern müssten einen Fragebogen ausfüllen und angeben, ob sie einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation angehören. „Ein sinnvolles Verfahren, das den Behörden genug Möglichkeiten gibt, um zu verhindern, dass offensichtliche Nazis als Richterinnen und Richter amtieren können“, erklärt Ulrike Gote. Wichtig sei, dass da, wo es offensichtliche Erkenntnisse gebe, diese auch genutzt würden. „Wenn die CSU-Behörden Tipps aus anderen Bundesländern bekommen, wie im Fall Maik B., aber diese dann ignorieren, dann läuft nicht das Einstellungsverfahren falsch, sondern die Einstellung der Behörde.“