UA "Labor": Abwiegeln, Leugnen, Rausreden

<p><strong>Immer die gleiche ermüdende Leier <a href="https://uaschottdorf.wordpress.com/2015/12/03/abwiegeln-leugnen-rausreden/">im Untersuchungsausschuss</a>: </strong>Man könne schon verstehen, dass das Verfahren rund um das Labor Schottdorf in der Rückschau bei Rechtsunkundigen Fragen aufwerfe, aber es sei alles mit rechten Dingen zugegangen und der Vorwurf politischer Einflussnahme geradezu absurd. Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss: "Umso hochrangiger die Zeuginnen und Zeugen, umso nichtssagender die Aussagen."</p>

04. Dezember 2015

In den letzten beiden Sitzungen des Untersuchungsausschusses Labor sagten der jetzige und der frühere Generalstaatsanwalt, Manfred Nötzel und Christoph Strötz, aus. Nötzel war in den entscheidenden Jahren 2007 bis 2009 in der Generalstaatsanwaltschaft als Abteilungsleiter verantwortlich für die Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. Strötz war Generalstaatsanwalt und damit letztverantwortlich.

Der autoritäre General und die geleugnete Verantwortung

Beider Zeugenaussagen waren von dem Versuch geprägt, sich verbal aus der Verantwortung zu ziehen. Das ging schon los bei der Frage, wie man an den Ärzteskandal heranging. Ganz offensichtlich wollte man sich keinen vermeintlich unnötigen Ärger aufhalsen. Denn wegen der umstrittenen Rechtslage sah man sich nicht gezwungen, Hunderte von Verfahren einzuleiten. Als die Münchner Staatsanwaltschaft trotzdem nicht locker ließ, kam die schrittweise Entdeckung der Augsburger Zuständigkeit im Laufe des Jahres 2008 gerade recht. Im Sommer 2008 als die Entscheidung fiel, alle Verfahren an die Augsburger Staatsanwaltschaft abzugeben, tobte der Wahlkampf und bei den Hausärztinnen und -ärzten war die Stimmung aufgrund eines Honorarstreits und angedrohten „Streiks“ ohnehin aufgeheizt. In dieser Lage und „ohne Not“ zusätzlich

Öl ins Feuer zu gießen, in dem man eine bei vielen Ärztinnen und Ärzten liebgewonnene und lukrative Abrechnungsmöglichkeit „inkriminierte“, wäre politisch unklug gewesen. Schon die bloße Frage danach, ob man darüber gesprochen habe, wies Strötz vehement als „üble Unterstellung“ zurück.“ Sachfremde, politisch motivierte Gründe hätten bei seinen Entscheidungen nie eine Rolle gespielt. Doch überzeugende „sachliche“ Gründe für sein Vorgehen konnte er dennoch nicht nennen, stellt Sepp Dürr fest.

Denn vermutlich bereits seit Oktober 2007, allerspätestens aber seit Oktober 2008, also noch vor Abgabe der streitigen Fälle wusste der Generalstaatsanwalt, dass die Augsburger wie er selber nicht von Abrechnungsbetrug ausgingen. Deshalb würden sie die abgegebenen Fälle völlig anders als die noch bei der Staatsanwaltschaft München I verbliebenen behandeln. Weshalb er da dann seinen Job als Generalstaatsanwalt nicht ernstnahm und keine Vorkehrungen dagegen traf, dass zwei Staatsanwaltschaften in seinem Bezirk in unterschiedliche Richtungen marschierten, konnte Strötz nicht schlüssig erklären. Ein Hauptgrund sei gewesen, die Verfahren möglichst gleichmäßig zu verteilen und möglichst schnell vom Tisch zu kriegen. Dies ist sicherlich ein zu beachtender Aspekt, aber die bürokratische Binnenperspektive, kann doch nicht wichtiger sein, als der für uns Bürgerinnen und Bürger so entscheidende Grundsatz „Gleiches Recht für alle“, so Sepp Dürr.

Am Ende wurde ein Arzt zu Gefängnis verurteilt, während hunderte andere ungestraft davonkamen.

Neues zur Zeugenliste:

In der letzten Sitzung wurde die Zeugenliste einvernehmlich abgeändert. Einige Zeuginnen und Zeugen wurden wieder gestrichen, darunter „große Namen“, wie Seehofer und Stoiber. Auch die grüne Landtagsfraktion hat dem zugestimmt. Hintergrund ist, dass wir keine Zeuginnen und Zeugen brauchen, die vom eigentlichen Justiz- und gesundheitspolitischen Skandal ablenken und nach Aktenlage nichts zur Aufklärung beitragen können. Wir wollen niemandem lediglich ein Forum geben, sich selbst darzustellen.