Substitutionsbehandlung in Bayern rechtssicher machen!

<p><strong>Grüne stellen einen interfraktionellen Antrag vor. </strong>"Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung von substituierenden Ärztinnen und Ärzten und ein moderneres Betäubungsmittelgesetz, damit Suchtkranke weiter versorgt werden können", sagt Ulli Leiner, der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion. Am kommenden Dienstag soll <a href="http://fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/0000004619.pdf">über den Antrag</a> im Gesundheitsausschuss abgestimmt werden. Klar ist bereits jetzt: Er wird angenommen.</p>

10. Juli 2015

Das Ziel des Antrags: Mehr Rechtssicherheit und verbesserte Rahmenbedingungen in der Substitutionsversorgung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Dies ist dringend nötig, da viele Ärztinnen und Ärzte auf Grund des juristischen Risikos davor zurückschrecken, diese Therapie anzubieten. Dies hat vor allem im ländlichen Raum Bayerns verheerende Folgen. Oft suchen Patientinnen und Patienten vergeblich einen Substitutionsplatz. Auch dies ist ein Grund, dass viele Kranke an ihrer Drogensucht in Bayern sterben. Die traurige Bilanz ist alarmierend: Bayern verzeichnete 2014 zum dritten Mal in Folge mehr Drogentote als jedes andere Bundesland und die Zahl der Drogentoten steigt in Bayern jedes Jahr kontinuierlich an.

Insbesondere in Bayern werden immer mehr Ärztinnen und Ärzte von der Justiz wegen Verstößen gegen des Betäubungsmittelrechts bei der Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Patientinnen und Patienten belangt. Die Ursache dieser „Verstöße“ liegt vor allem in den nicht zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen und in der Vielzahl „juristischer Fallstricke“ beim Umgang mit Substitutionsmedikamenten. Bereits kleine Formfehler werden hart bestraft. Somit wird eine sinnvolle und über Jahrzehnte erprobte Substitutionsversorgung Suchtkranker verhindert. 

„Wenn Polizei und Staatsanwaltschaften in Bayern weiterhin restriktiv gegen Substitutionsärzte vorgehen, wird sich hier kein Hausarzt mehr engagieren“, sagte Ulrich Leiner am Mittwoch im Rahmen der Pressekonferenz. „Ohne die Nutzung vorhandener gesetzlicher Spielräume werden die Betroffenen hier schlicht ihrem Elend überlassen.“ Aus der Praxis berichtete der Kaufbeurer Hausarzt Dr. Thomas Melcher über die Situation im Allgäu. Nach rigider Verfolgung durch die Justiz hätten sich dort alle Hausärzte aus der Substitutionsversorgung zurückgezogen. Er selbst wurde 2012 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und sollte seine Approbation entzogen bekommen. Erst eine erfolgreiche Petition im Bayerischen Landtag sicherte ihm letztlich die ärztliche Zulassung.

„Was ich mitgemacht habe, war ein Riesenschock“, so Thomas Melcher, „das wünsche ich keinem Kollegen.“ Nachdem er im April 2011 die Substitution bei seinen Patientinnen und Patienten einstellte, habe sich bei vielen die Situation verschlechtert, „einige sind gestorben“.

Seit dem Rückzug vieler Hausärzte werden Substitutionsbehandlungen nahezu ausschließlich noch in Bezirkskrankenhäusern durchgeführt. Ulrich Leiner: „Zum einen ist das nicht deren originäre Aufgabe, zum anderen wird Substitution dort sehr restriktiv gehandhabt, weshalb viele Betroffene die Behandlung abbrechen.“ Diese Entwicklung gelte es zu stoppen. „Substitution ist Aufgabe der Kassenärzte. Sie müssen in die Lage versetzt werden, rechtssicher Substitutionsbehandlungen anbieten zu können“, unterstreicht Ulrich Leiner.

Der von ihm initiierte interfraktionelle Antrag wird am Dienstag im Gesundheitsausschuss des Landtags beraten; alle Mitglieder haben parteiübergreifend angekündigt, diesem zuzustimmen.