Liebe kann kein Unrecht sein: CSU und FW verweigern Rehabilitierung der verfolgten Homosexuellen!

<p><strong>Über 120 Jahre lang wurden in Deutschland auf Grund des § 175 Strafgesetzbuch Homosexuelle kriminalisiert und verfolgt.</strong> Bis heute sind diejenigen, die nach 1945 wegen dieses menschenrechtswidrigen Paragrafen verurteilt worden sind, nicht rehabilitiert. CSU und FW haben nun unseren Antrag&nbsp; abgelehnt, der ein Signal in Sachen Gerechtigkeit geben wollte…<br>

06. Februar 2015


Die Landtage in Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt und auch der Deutsche Bundestag haben bereits Beschlüsse gefasst, die das Unrecht bedauert haben und sich für Entschädigungen der Opfer einsetzen. Aber CSU und FW haben es abgelehnt, dass auch der Bayerische Landtag deutlich macht, dass die Urteile rechtswidrig waren und dass nun die Opfer rehabilitiert werden müssen!

Unsere gleichstellungspolitische Sprecherin Claudia Stamm betonte, dass es Bayern gut anstünde, nicht immer das Schlusslicht zu sein, wenn es darum geht, Unrecht etwas abzumildern. "Wir wollen, dass Bayern ein starkes Signal in Sachen Gerechtigkeit sendet!" so Stamm im Plenum des Landtages am 3. Februar 2015.


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Antrag: Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten

Antrag: Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung von homosexuellen Menschen insbesondere nach 1945


Verbotene Liebe: Im Mai 2011 hatte die Fraktion Opfer der Verfolgung der Homosexuellen zu Gast