Grüne, SPD und Freie Wähler stellen Klagen gegen Windkraft-Blockade-Gesetz vor

<p><strong>Abgeordnete und Experten einig: 10H-Gesetz der Staatsregierung wird juristisch keinen Bestand haben.</strong> Die Landtagsfraktionen der Opposition haben&nbsp; ihre Klagen gegen das 10H-Gesetz der Staatsregierung vorgestellt. Grüne, SPD und Freie Wähler sind sich einig, dass das Gesetz gegen die Bayerische Verfassung verstößt.</p>

04. März 2015

Der Fraktionssprecher für Energie und Klima von Bündnis90/Die Grünen, Martin Stümpfig, beanstandet: "Die CSU-Regierung verstößt gegen den Gesellschaftsvertrag der Energiewende, wenn sie dafür sorgt, dass Bayern die Chancen der Erneuerbaren Energien nicht nutzen kann. Für Seehofer besteht die Energiewende aus dem Bau neuer Gaskraftwerke und bedeutet mehr Abhängigkeit, mehr Unsicherheit und kein Klimaschutz. Für uns Grüne bedeutet die Energiewende dagegen saubere und sichere Energie, bürgerfreundlicher Windenergieausbau und Rechtssicherheit für die Kommunen."

Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Natascha Kohnen, warf der Staatsregierung vor, durch ihre Blockadepolitik die dezentrale Energiepolitik zum Erliegen zu bringen. Kohnen: „Regionale Energieerzeugung ist die Grundlage für eine gelingende Energiewende. Die Windkraft hat dabei in Bayern das größte Ausbaupotential. Wer die Windkraft blockiert, gefährdet die Energiewende und macht Bayern abhängig von anderen, vergeudet Zeit und gefährdet Arbeitsplätze. Die Energiewirtschaft weicht bereits in andere Bundesländer aus. Wirtschaftlicher Sachverstand sieht anders aus, Herr Seehofer!“

Thorsten Glauber, energiepolitischer Sprecher der Freie Wähler-Landtagsfraktion, betonte, dass neben dem großen Schaden für die Energiewende die bayerischen Kommunen die Hauptleidtragenden der 10H-Regelung seien: „Die kommunale Selbstverwaltung wird faktisch abgeschafft. Was kommt als nächstes? Ein Veto-Recht der Nachbarkommunen beim Maibaum-Aufstellen? Wir sagen: Wehret den Anfängen! Eine Kommune muss weiterhin die Planungshoheit auf ihrem Gemeindegebiet haben. Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Die neue Regelung verursacht für sie horrende Kosten und stiftet Unfrieden.“

Unterstützt werden die Oppositionsfraktionen bei ihren Klagen von Dr. Michael Bihler, Anwalt für Öffentliches Recht und Recht der Erneuerbaren Energien, sowie dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner. Lindner sagte: „Mit 10H hat der bayerische Gesetzgeber eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Die Regelung ist willkürlich, unverhältnismäßig und zudem durch einen Gesetzgebungsprozess zustande gekommen, bei dem die Rechte der Opposition missachtet wurden.“

Bihler betonte: „Wegen des politischen Willens, die Windkraft in Bayern nicht mehr zu fördern, hat sich der bayerische Gesetzgeber Kompetenzen angemaßt, die nur dem Bund zustehen. Der Bund hat zwar Abstandsregelungen zugelassen, nicht aber die Befugnis gegeben, das Bauleitplanungsrecht neu zu schreiben. Die Regelungen im Abstandsgesetz sind weder mit Bundesrecht noch mit der Bayerischen Verfassung vereinbar und deshalb nichtig.“

Die Landtagsfraktionen wollen ihre Klagen gegen das 10H-Gesetz der Staatsregierung noch in dieser Woche beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen.


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