Innere Sicherheit, Recht und Justiz
Bayern braucht endlich ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz!
Wir haben einen Entwurf für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) eingebracht, der gemeinsam mit dem Rechtsexperten RA Dr. Marschner erarbeitet wurde. Zwar wurde dieser nun von der Landtagsmehrheit abgelehnt - aber dennoch wird es auch in Bayern nun allerhöchste Zeit für ein solches Gesetz.

30. Januar 2015
Nach vielen Jahren beharrlichen Drängens von vielen Fachverbänden hat inzwischen auch die CSU ihren Widerstand aufgegeben, so dass derzeit ein solches Gesetz erarbeitet wird. Im Grünen Gesetzentwurf sind bereits die wesentlichen Forderungen eingearbeitet. Bereits im letzten Jahr wurde dieser Entwurf im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches mit Verbänden, VertreterInnen der Bezirke, ambulanter und stationärer Einrichtungen, mit der Selbsthilfe und den Angehörigenverbänden diskutiert und stieß auf breite Zustimmung.
Die jetzige rechtliche Regelung in diesem Bereich ist bei weitem nicht ausreichend und wird von den fachlichen Akteuren grundsätzlich kritisiert. Laut amtlicher Statistik der Justiz wurden in Bayern 2011 rund 62.000 Menschen zwangsweise untergebracht. Bezogen auf die Einwohnerzahl nimmt Bayern damit einen unrühmlichen Spitzenplatz innerhalb der Bundesländer ein.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit Zwangsmaßnahmen führen zu dringendem Handlungsbedarf", betonte die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina. "Wir brauchen eine Gesetzesgrundlage, die die Rechte der Patienten und ihrer Angehörigen stärkt und sicherstellt, das Zwangsunterbringungen, Fixierungen und Zwangsmedikation nur noch in absoluten Ausnahmesituationen stattfinden können