Innere Sicherheit, Recht und Justiz

Aus für Stalking-Opferhilfe: Beratungsstellen brauchen dauerhafte Finanzierung

<p><strong>Die Hilfsorganisation hätte mit geringem Aufwand gerettet werden können.</strong> Die bevorstehende Schließung der Deutsche Stalking-Opferhilfe (DOSH) in München nehmen wir zum Anlass, bei den Verhandlungen über den Nachtragshaushalt 2014 zusätzliche Mittel für die dauerhafte Finanzierung von Opferberatungsstellen zu fordern.</p>

10. März 2014

Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Verena Osgyan erinnert an vollmundige Wahlkampfversprechen der früheren Justizministerin Merk, die mehr Hilfen für Stalking-Opfer angekündigt hatte. "Es geht nicht an, dass  das Thema Stalking immer erst dann ins Bewusstsein rückt, wenn Blut fließt oder Prominente Opfer werden", kritisiert Verena Osgyan.

Im konkreten Fall der DSOH hätte nach Aussagen der Vorsitzenden, Erika Schindecker, ein jährlicher finanzieller Aufwand für eine Halbtagsstelle gereicht, um die Beratungsstelle zu erhalten. Der Bedarf für dieses Angebot wäre vorhanden. Laut einer Grünen Anfrage aus dem vergangenen Jahr leitete die bayerische Polizei im 2012 in 1.800 Fällen Ermittlungen wegen Stalkings ein. Davon wurde in nur 70 Fällen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nachstellung erhoben. In 45 Fällen kam es deshalb auch zu einer Verurteilung durch das zuständige Gericht.

"Die Zahlen zeigen, dass es im Graubereich zwischen Belästigung und strafrechtlich relevantem Stalking großen Unterstützungsbedarf gibt, der durch die Strafverfolgungsbehörden nicht abgedeckt werden kann", so Verena Osgyan.

hla