Warten auf das Maßregelvollzugsgesetz

<p><strong>Kerstin Celina: Der Gesetzentwurf des Justizministers deckt nur kleinen Teil des Problems der geschlossenen Unterbringung ab.</strong> "Minister Bausbacks Vorlage geht zwar in die richtige Richtung, aber ist unzureichend", kommentiert unsere sozialpolitische Sprecherin den Gesetzentwurf des Justizministers zur Reform des Rechts der strafrechtlichen Unterbringung. "Uns ist wichtig, wie der Vollzug in den Einrichtungen konkret ausgestaltet wird. Dafür müssen wir aber wohl auf den Entwurf von Sozialministerin Müller zum Maßregelvollzugsgesetz warten."<br>

11. Juni 2014


Der Gesetzentwurf des Justizministers gehe mit dem Vorstoß, die Länge der Unterbringung an die Schwere des Vergehens zu koppeln in die richtige Richtung. Auch die Verbesserung der Qualität der externen Begutachtung sei ein wichtiger Schritt. „Allerdings sollten auch die jährlichen Gutachten, die von den behandelnden Psychiatern verfasst, unter die Lupe genommen und qualitativ verbessert werden“, so Kerstin Celina. „Gemeinsam mit den Fachverbänden und Einrichtungen müssen hier Standards entwickelt und die Qualifizierung der Fachkräfte vorangebracht werden.“

Sowohl der jetzt vorgestellte Gesetzentwurf als auch das Maßregelvollzugsgesetz müssten im Zusammenhang gesehen werden. Die Begrenzung von Grundrechtsbeschränkungen im Vollzug, beispielsweise durch Zwangsmaßnahmen, die Durchführung wirkungsvoller Therapien, die Krisenversorgung im Vorfeld und die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen danach seien Themengebiete, die detailliert ausgestaltet werden müssten. Kerstin Celina: „Wir Grüne fordern die Einführung von landesweiten Dokumentationsstandards für Zwangsbehandlungen, die Einführung eines Landesregisters, Beschwerdemöglichkeiten für zwangsweise Untergebrachte und die Sicherung der forensischen Institutsambulanzen.“

lmo