Schluss mit der Geheimniskrämerei der Staatsregierung!

<p><strong>Wir stoßen eine Änderung der Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags an.</strong> Dass der Landtag sich nun interfraktionell mit einer Änderung der Geschäftsordnung beschäftigt, um auch bei geheimhaltungsbedürftigen Belangen eine umfassende Information der einzelnen Abgeordneten zu ermöglichen, bedurfte <a href="http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/entscheidungen.htm">einer erfolgreichen Klage der Grünen Landtagsfraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof</a> und eines von der Fraktion eingebrachten Entwurfs zur Änderung der Geheimschutzordnung (Link auf Drs.

05. Juli 2014

).

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag der Grünen in seiner Entscheidung vom 20.03.2014 klar entschieden: „Die Pflicht des Staatsministeriums des Innern, das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtags umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz … zu berichten, entbindet nicht von der Pflicht zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen über die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes“.

Kontrollrechte- und Pflichten der einzelnen Abgeordneten können laut Verfassungsgerichtshof nicht delegiert werden, so dass auch das individuelle Auskunftsrecht nicht, wie bislang in der Geheimschutzordnung vorgesehen, nur in Fällen eines „unabweisbaren Bedarfs“ und nur auf Vorschlag des oder der Fraktionsvorsitzenden, gewährt werden kann.

Mit der von uns angeregten Änderung der Geheimschutzordnung wollen wir ein der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages entsprechendes Verfahren zur Wahrung geheimhaltungsbedürftiger Belange anregen und damit verhindern, dass die Staatsregierung auch in Zukunft die Antwort auf unsere parlamentarischen Anfragen wegen angeblich entgegenstehender öffentlicher oder privater Geheimhaltungsinteressen verweigert.