Plenardebatte zu CETA - Keine Zustimmung zum Investorenschutz

<p><strong>Auch im Plenum hat die CSU den Antrag der Grünen auf Ablehnung einer Investorenschutzregelung bei CETA abgelehnt.</strong> Obwohl die Bayerische Staatsregierung noch letzte Woche im Bundesrat einem Antrag aus Baden-Württemberg, der sich gegen einen Investitionsschutzabkommen bei TTIP ausspricht, zugestimmt hat.</p>

18. Juli 2014

Mit diesem Antrag haben die Grünen die Staatsregierung aufgefordert, dem demnächst im Bundesrat zur Abstimmung stehen den Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada nicht zuzustimmen, wenn es Regelungen für einen Investorenschutz enthält. Ähnlich wie das zurzeit in den Verhandlungen befindliche Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) soll CETA eine Investorenschutzklausel enthalten, die Unternehmen ermöglicht vor sogenannten Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn sie sich in ihrem unternehmerischen Handeln behindert sehen.

Die Grünen lehnen derartige Regelungen vehement ab, da solche Schiedsgerichte ein paralleles Rechtswesen darstellen, dass die Demokratie aushöhlt, politische Volksvertretung überflüssig macht und jede Entwicklung von Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, ökologische und soziale Entwicklung in Europa im Keim ausbremsen kann. „Was im CETA-Abkommen festgeschrieben wird, wird im TTIP-Abkommen weitergeführt. Wer das CETA-Abkommen nicht ablehnt, befürwortet letztendlich die Grundlagen für den Investorenschutz im TTIP“, so Thomas Mütze, wirtschaftspolitischer Sprecher.


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