Paragraf 175: Landtag beschließt Aufarbeitung der menschenrechtswidrigen Homosexuellen-Verfolgung!

<p><strong>Über 120 Jahre lang wurden in Deutschland auf Grund des § 175 Strafgesetzbuch Homosexuelle kriminalisiert und verfolgt.</strong> Bis heute sind diejenigen, die nach 1945 wegen dieses menschenrechtswidrigen Paragrafen verurteilt worden sind, nicht rehabilitiert. Der Landtagsrechtsausschuss hat nun beschlossen, dass auch in Bayern endlich mit der historischen Aufarbeitung begonnen werden soll.

14. November 2014


Wir haben in zwei Anträgen die „Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten“ und die „Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung und Diskriminierung von homosexuellen Menschen insbesondere nach 1945“ gefordert. Am Donnerstag, dem 13. November 2014 wurden diese Anträge im Rechtsausschuss des Landtages beraten.

Dabei hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass er die Staatsregierung auffordert, einen Bericht vorzulegen, ob es zur historischen Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen bereits wissenschaftliche Untersuchungen gibt und ob es Archive über diese Verfolgungen gibt. Dieser Bericht soll nach dem Willen des Landtagsausschusses der erste Schritt sein, um mit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung auch in Bayern zu beginnen. Auf dieser Basis soll dann erörtert werden, welche Maßnahmen sinnvoll sein können.

Wenngleich etwas umformuliert, wurde somit dieser eine Antrag der Grünen Fraktion schließlich einstimmig beschlossen – während der andere Antrag zwar die Zustimmung der SPD erhielt, aber von der CSU-Mehrheit und den FW abgelehnt wurde. Diese beiden Fraktionen argumentierten mit einer formaljuristischen Auffassung (die allerdings auch unter JuristInnen nicht allgemein akzeptiert wird), nach der grundsätzlich Urteile nicht aufgehoben werden könnten und die wenigen Ausnahmetatbestände hier nicht erfüllt seien. Demgegenüber verwies Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote in der Debatte darauf, dass eben nicht unbedingt eine formelle Aufhebung der Urteile gefordert wird, sondern eine Rehabilitierung der Opfer. Diese ist längst überfällig. Die Verfolgung war ein schwerer Verstoß gegen die Menschenwürde und somit schon nach dem damaligen Recht der Bundesrepublik rechtswidrig.


 
Verbotene Liebe: Grünes Treffen mit Opfern des §175 (Mai 2011)