Nein heißt Nein!

<p><strong>Viel zu viele Vergewaltigungen werden nicht bestraft:</strong> Nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Vergewaltigung nur dann strafbar, wenn der Täter das Opfer mit direkter körperlicher Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen hat. Viele Fälle fallen nach der Rechtsprechung nicht unter diese Definition.

07. November 2014

Darum fordern wir, dass das StGB geändert wird, damit künftig alle Fälle bestraft werden, bei denen der Täter sexuelle Handlungen vorgenommen hat, ohne dass die andere Person damit einverstanden war.

Eine umfassende bundesweite Analyse des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KfN) hat gezeigt, dass nur ein geringer Teil der angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt.  Eine Ursache dafür ist die zu enge Fassung des Tatbestandes des Vergewaltigungsparagrafen des StGB. Seit 2006 der Bundesgerichtshof eine einschränkende Auslegung des Tatbestandsmerkmals „mit Gewalt“ vorgegeben hat, ist der Anteil der Verurteilungen an den Vergewaltigungen zurückgegangen. Darum ist durch eine Änderung der Gesetzesformulierung darauf hinzuwirken, dass diese Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch tatsächlich bestraft werden. Es kann nicht sein, dass zur Verteidigung der eigenen sexuellen Selbstbestimmung eine klar und deutlich geäußerte Ablehnung nicht ausreichend sein soll, sondern das Opfer gezwungen sein soll, sich mit körperlicher Kraft wehren zu müssen. Dies wird bereits seit Jahren gefordert, etwa vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und von Terre des Femmes.

Unsere Fraktion und die der FW haben nun Anträge eingebracht, in denen gefordert wird, dass § 177 StGB geändert wird. Ziel ist, dass auch in Deutschland endlich die Istanbul-Konvention des Europarates vom 11. Mai 2011 umgesetzt wird. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Gesetze zu schaffen, die sexuelle Handlungen ohne Einverständnis des Opfers (non-consensual) bestrafen. Auch im Deutschen Bundestag haben wir einen Antrag mit dieser Forderung nach der Umsetzung der Istanbul-Konvention eingebracht.

Im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages wurde am 6. November 2014 diese Anträge von Grünen und Freien Wählern mit der Stimmenmehrheit von CSU und SPD abgelehnt. Aber auch ohne einen Beschluss des Bayerischen Landtages und trotz dieser Ablehnung von CSU und SPD gibt es Anlass, zu hoffen, dass sich in dieser Angelegenheit etwas bewegt. Der Bundesrat und die JustizministerInnen-Konferenz haben die Bundesregierung aufgefordert, das Strafrecht zu ändern und auch der Bundesjustizminister hat nach längerem Zögern nun endlich seine Bereitschaft erkennen lassen, hier eine Reform vorzubereiten.

Es gibt also Hoffnung auf eine Verbesserung, denn schließlich braucht es die CSU und die bayerische Landtags-SPD dafür nicht unbedingt.