Maßregelvollzug: nach wie vor gravierende Eingriffe in die Grundrechte

<p><strong>Auf grünen Antrag fand am 8.5. eine gemeinsame Expertenanhörung von Sozial- und Verfassungsausschuss statt.</strong> Nach eigener Angabe hat die Staatsregierung ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Maßregelvollzugs seit 2010 in der Schublade und hat es bis heute nicht geschafft auch nur Eckpunkte zu veröffentlichen geschweige denn ins Anhörungsverfahren mit den Verbänden einzusteigen.</p>

09. Mai 2014

Dabei sind die Handlungsbedarfe vielfältig: „In den Einrichtungen passieren nach wie vor gravierende Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen. Fixierungszeiten von über 1000 Stunden pro Jahr dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden.“, so Kerstin Celina, Sozialpolitische Sprecherin. „Wir setzen uns um Umgang mit den Fixierungen für einheitliche Dokumentationsvorschriften, ein Landesregister und Beschwerdemöglichkeiten für die Betroffenen ein. Die Einrichtungen müssen sich viel stärker öffnen und aktiv an der Prävention von Zwangseinweisungen mitwirken.“

Die grüne Landtagsfraktion hat bereits 2013 ein eigenes Gutachten zu den Reformbedarfen im Maßregelvollzug in Auftrag gegeben.