Laboraffäre Schottdorf: Ausschuss wird blockiert

<p><strong>Aufklärung eines multiplen Versagens der Justiz und des Gesundheitssystems:</strong> Der am 01.07.2014 eingesetzte Untersuchungsausschuss wird derzeit noch von Herrn Schottdorf, CSU, SPD und Freien Wählern blockiert. Nachdem sich der Untersuchungsausschuss „Labor“ am 01.07.2014 konstituiert hat, legten am 11.07.2014 Dr. Schottdorf und seine Frau Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den Untersuchungsausschuss ein und verlangten gleichzeitig eine einstweilige Anordnung.

02. Oktober 2014

Begründet wurde dies damit, dass Schottdorf und seine Frau durch den Untersuchungsausschuss an den Pranger gestellt würden und in die Unabhängigkeit der Justiz eingegriffen werden solle.

Die Verfassungsbeschwerde wird fraktionsübergreifend als unbegründet angesehen. Schließlich wurden die Fragenkomplexe ausgiebig auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Die Argumente der Beschwerdeführer sind an den Haaren herbeigezogen, denn es geht gerade nicht um die Einzelperson Schottdorf, sondern darum ein Justizsystemversagen und strukturelle Fehler im Gesundheitssystem aufzuklären.

Schwerpunkt des Untersuchungsauftrages ist die Vertrauenswürdigkeit und Integrität der bayerischen Justiz und nicht das Verhalten eines Einzelnen. Auch der Vorwurf der Anprangerung hat sich zwischenzeitlich als Farce herausgestellt, nachdem Schottdorf selbst in einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern, eine politische und öffentliche Aufklärung der Geschehnisse rund um die SOKO Labor forderte. Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: "Es muss auf jeden Fall der Anschein vermieden werden, dass der Landtag die absurden Vorwürfe ernst nimmt. Insbesondere den Vorwurf, der Landtag würde in die Unabhängigkeit der Justiz eingreifen und eine Drohkulisse gegenüber dem Landgericht Augsburg aufbauen, kann man sich nicht zu eigen machen."

Letztlich stellte Schottdorf mit seiner Verfassungsbeschwerde die Kontrollrechte des Parlaments in Frage – brisanterweise mal wieder mit Unterstützung des CSU-Politikers Gauweiler. Der Verfassungsgerichtshof bat den Landtag dennoch, den Einsetzungsbeschluss bis zur Entscheidung der Verfassungsbeschwerde, mit Ausnahme einiger weniger Fragen, nicht zu vollziehen.

Ausschussmehrheit verhält sich päpstlicher als der Papst

In seiner 1. Sitzung am 16.07.2014 verständigte sich die Ausschussmehrheit darauf, der Bitte des Verfassungsgerichtshofes im Übermaß nachzukommen und sämtliche Fragenkomplexe, die durch Schottdorf angegriffen wurden, nicht zu behandeln. Ohne Prüfung, ob dadurch tatsächlich Schottdorfs Positionen durch die Bearbeitung der einzelnen Fragen beeinträchtigt würden. Aus unserer Sicht hätte man dem Wunsch des Verfassungsgerichtshofes inhaltlich sinnvoll nachkommen können, ohne die Arbeit des Untersuchungsausschusses fast vollständig auszubremsen.
Angefordert wurden also nur die Akten, die nichts mit den angegriffenen Fragenkomplexen zu tun haben. Naturgemäß blieb dabei nicht viel übrig. In der Sommerpause, die eigentlich zum Studium der umfangreichen Akten genutzt werden sollte, kamen lediglich ein paar Dokumente an. Die Staatskanzlei sah sich sogar überhaupt nicht in der Lage, dem Untersuchungsausschuss Akten zur Verfügung zu stellen.

Bestätigung der grünen Position

Diese Vorgehensweise wurde zwischenzeitlich auch durch Prof. Dr. Udo Steiner, einen ehemaligen Verfassungsrichter, der die Stellungnahme für den Landtag bezüglich der Verfassungsbeschwerde verfasst hat, kritisiert. Hätte der Verfassungsgerichtshof eine Prüfung der einstweiligen Anordnung vorgenommen, wäre diese höchstwahrscheinlich zu Gunsten des Landtages ausgefallen. Nun wird aber die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt und eines der wichtigsten parlamentarischen Rechte, das Untersuchungsrecht, praktisch ausgehebelt.
Ansonsten weist Professor Steiner die Verfassungsbeschwerde in allen Punkten als unzulässig und unbegründet zurück.
Am Ende einer ruhigen Sommerpause stand der Untersuchungsausschuss „Labor“ also immer noch mit praktisch leeren Händen da. Wie befürchtet kam nur ein Bruchteil der Akten von Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium. Die Staatskanzlei lieferte gar nichts.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen hat System – Bayerns Regierung hat keine Ahnung

Um die Sommerpause nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, haben wir eine schriftliche Anfrage zu Ermittlungen wegen Abrechnungsbetruges durch Ärzte an die Staatsregierung gestellt. Die Antwort war ernüchternd. Es stellte sich heraus, dass trotz sehr hoher Fallzahlen in diesem Bereich, immer noch keine systematischen Ermittlungen stattfinden. Es wird auf Strafanzeigen gewartet. Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich auf Vermögensstraftaten im Gesundheitsbereich spezialisiert sind, wird es erst ab Oktober geben. Eine spezialisierte Einheit bei der Polizei gibt es seit dem Ende der SOKO Labor auch nicht mehr. Wir werden uns im Untersuchungsausschuss mit diesem Systemversagen intensiv beschäftigen.

Karenzzeiten für ehemalige MinisterInnen – auch in Bayern

Ein Schwerpunkt des Untersuchungsausschusses wird auch die politische Einflussnahme durch ehemalige Mitglieder der bayerischen Regierung sein. Wir Grünen fordern bereits seit langem eine Karenzzeit für ehemalige Angehörige der Staatsregierung, um den Eindruck zu vermeiden, dass politischer Einfluss käuflich ist. Die bayerische Staatsregierung sieht hier allerdings keinen Handlungsbedarf.

Die erste – sehr kurze – Sitzung des Untersuchungsausschusses

Am 02.10.2014 fand die 1. Sitzung des Untersuchungsausschusses nach der Sommerpause statt. Sie dauerte gerade einmal 20 Minuten. Es wurde beschlossen sich zunächst nur mit dem Thema Gesundheitssystem zu beschäftigen und alles andere ins neue Jahr zu verschieben, wenn der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungsbeschwerde entschieden hat. Nach eigenen Angaben soll das noch dieses Jahr passieren.

www.ua-schottdorf.de