Grundrechte müssen auch im Maßregelvollzug gelten

<p><strong>Der Fall Mollath hat deutlich gemacht, welch eklatante Missstände im Maßregelvollzug vorkommen.</strong> In einer Anhörung haben Expertinnen und Experten den nötigen Reformbedarf geschildert. Die Grüne Fraktion hat nun beantragt, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Handlungsbedarf besteht auch durch die neue Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof und durch die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Behinderten.

11. Juli 2014

All dies wird in Bayerns Gesetzgebung und in der bayerischen praktischen Ausgestaltung des Maßregelvollzug aber immer noch nicht vollständig umgesetzt.

Die Grundrechte müssen auch im Maßregelvollzug gelten und geachtet werden. In einer Anhörung der Ausschüsse für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und für Arbeit, Soziales, Familie, Jugend und Integration haben Expertinnen und Experten den Landtagsabgeordneten den nötigen Reformbedarf geschildert. Die Grüne Fraktion hat nun beantragt, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Wir wollen, dass die Staatsregierung einen Entwurf für ein Maßregelvollzugsgesetz vorlegt und darin Regelungen vorsieht,  die Grundrechtseingriffe auf ein Minimum zurückzufahren. Zur Absicherung dieser Rechte der Betroffenen soll ferner eine Beschwerdeinfrastruktur eingerichtet werden (Ombudsstelle, Besuchskommissionen). Wichtig ist uns auch, dass durch einheitliche Dokumentationsvorgaben und durch ein Landesregister für Zwangsmaßnahmen sichergestellt wird, dass Häufungen auffallen werden und dass dann die Reduzierung der Zwangsmaßnahmen gezielt unterstützt werden kann.

Diese Anträge hat unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina am Donnerstag, dem 10. Juli 2014, im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen eingebracht und betont, dass die Grundrechte auch für die vom Maßregelvollzug Betroffenen gelten. "Wir müssen den klaren Auftrag aus der ExpertInnen-Anhörung jetzt umsetzen", so Kerstin Celina im Ausschuss. Trotzdem wurden die Anträge von der CSU abgelehnt.