Fall von Dauer-Fixierung in Taufkirchener Forensik kommt in den Landtag

<p><strong>Erschrecken über die 60-tägige Dauer-Fixierung einer Forensik-Patientin in der Psychiatrie in Taufkirchen a.d. Vils: </strong>Unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina fordert diesbezüglich nun zeitnah einen Bericht im Sozialausschuss, um mögliche Menschenrechtsverletzungen in der geschlossenen Unterbringung aufzuklären. Außerdem kündigt sie weitere parlamentarische Initiativen ihrer Fraktion an, die unter anderem die Schaffung eines Landesregisters für Zwangsmaßnahmen und einer Ombudsstelle für PatientInnen und Angehörige zum Ziel haben. <br>

29. Januar 2014


"Wir brauchen klarere gesetzliche Grundlagen für die psychiatrische Unterbringung, um die Rechte der Betroffenen zu sichern und einen verantwortungsvollen Umgang mit Zwangsmaßnahmen rechtsverbindlich zu garantieren", unterstreicht Kerstin Celina. Es sei überfällig, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf Zwangsmaßnahmen in einem modernen Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz (PsychKHG) für Bayern zu regeln. "Dieser Forderung des BGH aus dem Jahr 2012 ist die Staatsregierung bis heute nicht nachgekommen", moniert Kerstin Celina. Im konkreten Fall aus Taufkirchen – wo es nach Informationen der Landtags-Grünen immer wieder zu überzogenen Fixierungsmaßnahmen kommt – will Kerstin Celina auch Kontakt mit Bezugspersonen der Betroffenen und mit der Klinikleitung aufnehmen: "Hier brauchen wir eine umfassende Aufklärung."

hla


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