Fall Schottdorf: "Her mit den Akten!"

<p><strong>Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Untersuchungsausschuss zurück – Sepp Dürr: Diese Entscheidung bestätigt unsere Auffassung.</strong> "Pure Zeitverschwendung des Herrn Schottdorf – der Untersuchungsausschuss hätte seine Arbeit bereits im Sommer aufnehmen können": So kommentiert unser rechtspolitischer Sprecher die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Untersuchungsausschuss "Labor" im Bayerischen Landtag. "Völlig unbegründet" seien die Befürchtungen anderer Fraktionen zur Rechtmäßigkeit der Beweisführung gewesen.</p>

18. November 2014

Der Augsburger Laborunternehmer hatte mit Verweis auf seine Persönlichkeitsrechte versucht, den Untersuchungsausschuss zu illegalen Abrechnungsgeschäften mit niedergelassenen Ärzten zu stoppen. Laut Verfassungsgerichtshof stehe aber das Untersuchungsrecht des Landtags  über einem möglichen Eingriff in seine Grundrechte.

Sepp Dürr: "Diese Entscheidung bestätigt unsere Auffassung. Jetzt kann der Untersuchungsausschuss diesem gigantischen medizin- und rechtspolitischen Skandal auf den Grund gehen. Her mit den Akten!"

StW