Gleichstellung und Queer

Hälfte-der-Macht-Gesetz muss Anliegen aller Landtagsabgeordneten werden!

Eva Lettenbauer: Reißverschlussverfahren bei Listenaufstellung und Stimmkreis-Duos für gleichberechtigtes Mitentscheiden von Frauen

28. Februar 2019

Die Landtags-Grünen halten auch nach der mehrheitlichen Ablehnung ihres „Hälfte-der-Macht-Gesetzes“ im Verfassungsausschuss an dem geschlechtergerechten Gesetzentwurf fest. „Ich wünsche mir, dass alle Landtagsabgeordneten – Männer wie Frauen – die echte Gleichberechtigung und Teilhabe aller Geschlechter in der Politik zu ihrem eigenen Anliegen machen“, so Eva Lettenbauer, frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Sie verweist auf die große Unterstützung, die sie von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Verbänden für ihr „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ erfahren hat. Demnach sollen durch eine Änderung des Wahlrechts und der bayerischen Verfassung künftig Frauen jeweils zur Hälfte im Bayerischen Landtag und im Kabinett vertreten sein. „Alle bisherigen Maßnahmen der Parteien haben diesen Zweck nicht erfüllt“, so Eva Lettenbauer. „Erst wenn das Reißverschlussprinzip bei der Listenaufstellung und die Wahl von Abgeordneten-Duos in den Stimmkreisen zur Pflicht werden, können Frauen im Landtag parteiübergreifend gleichberechtigt mitentscheiden.“
Der Gesetzentwurf der Landtags-Grünen (https://gruenlink.de/1l0h) wird demnächst in zweiter Lesung im Vollplenum des bayerischen Landtags erneut behandelt.