Gleichstellung und Queer

Bayern – Wüste der queeren Sichtbarkeit

Sachverständigen-Anhörung macht deutlich, dass sich die Akzeptanz von queeren Menschen nicht von selbst einstellt. Hier ist die Staatsregierung jetzt in der Pflicht, endlich einen Aktionsplan für Akzeptanz vorzulegen

14. November 2019

„Leben und leben lassen – mit dieser Plattitüde will die CSU-Staatsregierung sich aus der Verantwortung ziehen. Das wurde bereits bei der Vorbereitung auf die Anhörung Akzeptanz von LSBTIQ* Personen in Bayern deutlich. Schon vor 9 Jahren hat der Bayerische Landtag Expert*innen zu diesem Thema geladen. Zwar wurden in der Zwischenzeit einige rechtliche Erfolge erzielt; 2011 hat das Bundesverfassungsgericht den Operations- und Sterilisationszwang bei Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellen Gesetz für verfassungswidrig erklärt, seit 2017 ist die Ehe für alle Menschen geöffnet, und Seit Ende 2018 haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit einen dritten positiv formulierten Geschlechtseintrag (Divers) zu wählen. Doch es ist erschreckend, in wie vielen Punkten sich seit der Anhörung 2010 nichts getan hat, wie viele Probleme immer noch Bestand haben.

Bei der Sachverständigen-Anhörung im Sozialausschuss haben Expert*innen aus Bayern und anderen Bundesländern deutlich gemacht, dass sich die Akzeptanz von queeren Menschen nicht von selbst einstellt und dass die Politik aktiv Akzeptanzarbeit leisten und diese finanziell unterstützen muss. Alle Bundesländer haben hierfür einen Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt aufgestellt. Die CSU hat sich bisher beharrlich geweigert und auch sonst macht die Staatsregierung viel zu wenig.

„Dass kann so nicht weiter gehen. Wir wollen, dass alle trans* und inter* Personen, Bisexuelle, Lesben, Schwule und alle anderen queeren Menschen in unserem Bayern frei und sicher und ohne Angst vor Diskriminierung leben können. Hier ist die Staatsregierung jetzt in der Pflicht, endlich einen Aktionsplan für Akzeptanz vorzulegen“, so Tessa Ganserer, unsere queerpolitische Sprecherin. 

Die Anhörung war inhaltlich so umfänglich, dass wir hier die Themen, Kommentare und Fazits nur anreißen können.

Bildung spielt in den Aktionsplänen aller Bundesländer eine entscheidende Rolle. Verbesserungen in der gesetzlichen Gleichstellung alleine sorgen nicht dafür, dass Lehrkräfte und Pädagog*innen automatisch sensibilisiert und aufgeklärt sind. Doch genau das ist die Basis, um Schüler*innen in entsprechenden Situationen, bei Diskussionen und Problemen gut anleiten zu können. „Nur wenn es gelingt sexuelle Vielfalt als selbstverständliches Unterrichtsthema zu integrieren, kann Homo- und Transphobie nachhaltig bekämpft werden“ erklärt dazu Hannah Lea, Vorständin des LSVD Bayern, im Vorfeld schriftlich. Und weiter stellt sie fest, dass „LSBTI*-Kinder und Jugendliche und Kinder aus Regenbogenfamilien einen Anspruch darauf haben, in ihrer Persönlichkeit in der Schule akzeptiert zu werden“. Doch immer noch haben Kinder, selbst in vielfältigen Städten wie München, sehr unter Diskriminierung und Mobbing zu leiden.

Die meisten Bundesländer und einzelne Kommunen haben Ansprechpersonen für Opfer queerfeindlicher Delikte bei der Polizei. Berlin leistet sich sogar zwei Staatsanwält*innen. Diese Verknüpfung zwischen Bürger*innen, Exekutive und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel diverser Anti-Gewalt-Projekte, fördern nicht nur das Verhältnis zwischen allen, sondern auch konkret das Anzeigeverhalten bei trans* und homophoben Hassdelikten und bringen somit Licht ins Dunkel. „Es ist notwendig, homo- und transfeindliche Hasskriminalität in Polizei und Justiz spezialisiert zu verfolgen“, so Markus Oswald, als Staatsanwalt eine der Ansprechpersonen in Berlin. Bayern ist nicht am sichersten für Queers, nur weil die Statistik das sagt. Es hat nur das größte Dunkelfeld. Oswald erklärt dazu: „Dem ist nur mit einem steigenden Anzeigeverhalten zu begegnen.“ Ansprechstellen bei der Polizei befürwortet auch die Polizei selbst, so zum Beispiel Wolfgang Appenzeller, der als solche bei der Bundespolizei in Bayern fungiert. Er weiß, Ansprechpersonen schaffen Vertrauen, und das sei nötig, um den Mut aufzubringen bei der Polizei zu sagen, dass man wegen seiner sexuellen Orientierung oder Identität Opfer eines Delikts wurde. Auch nach innen sendet die Polizei so ein deutliches und starkes Zeichen. Vertrauen – nur so können Delikte auch als solche erfasst werden und zeigen: in Bayern ist es nicht so rosig, wie die Statistik glauben lässt.

„Im Vergleich mit allen anderen Bundesländern ist die Situation für trans* und inter* Menschen in Bayern reformbedürftig“ stellte Petra Weitzel von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität fest. Zwar würde Sichtbarkeit insgesamt steigen, aber wenn diese mit falscher Kommunikation begleitet wird, erweist sie der TI*-Community einen Bärendienst. Wenn zum Beispiel weiter von Geschlechtsumwandlung statt Geschlechtsangleichung gesprochen wird, bringt man Transidentität in die Nähe einer persönlichen Entscheidung. Solche Vorurteile fördern Diskriminierung und Unverständnis gegenüber trans* Menschen. Weiter beklagt sie die schlechte Infrastruktur bei der Trans* und Inter*Beratung. Viele betreffende Menschen seien aus Angst vor Diskriminierung oder durch Diskriminierungserfahrung in der Arbeit einkommenslos. Diese könnten sich zum Beispiel nicht regelmäßige Fahrten über 100 km zu Beratungsstellen leisten – von der belastenden Fahrt in Zügen und Bussen ganz abgesehen. 

Doch auch die Infrastruktur explizit in der Jugendberatung ist nur auf den ersten Blick befriedigend. Bayern ist zufrieden mit seinen 180 Erziehungsberatungsstellen, die über den Freistaat verteilt sind. Dass alleine der Name „Erziehungsberatungsstelle“ für hilfesuchende Jugendliche alles andere als attraktiv ist – von den meist kirchlichen Trägern abgesehen – ist offensichtlich. Dass diese Stellen in ihren online-Angeboten die Thematik nicht mal erwähnen, ist schlicht alles andere als zeitgemäß und niederschwellig – insbesondere für betreffende Personen auf dem Land. Deswegen landen die Jugendlichen bei zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Vereinen, wie Diversity in München. „Wir beraten zwangsläufig landesweit. Es gibt schon noch ein paar andere Vereine, aber dass der Staat im ländlichen Raum vernünftige Angebote macht, können wir nicht bestätigen“, so Eva Apfl, Vorständin bei Diversity. Belegt wird das durch Zahlen: Bayern zählte 2017 in den 180 staatlich geförderten Beratungsstellen 90 Beratungen im Bereich LGBTIQ*. Diversity berät in einem Jahr an die 200 Jugendliche alleine im Bereich Trans*. Bayern ruht sich auf Einrichtungen wie Diversity in München oder Queerbeet in Augsburg aus, leistet aber keinen Beitrag. Auch bei der Schulberatung sind diese Ehrenamtler*innen auf Lehrkräfte angewiesen, die zu Klassenberatungen aktiv einladen. Das müsste aber Pflicht sein. Bildung ist Landesaufgabe.

Bayern hinkt aber auch in Sachen Sicherheit für queere Geflüchtete hinterher. Selbst Sachsen hat eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, um queere Geflüchtete schnell in separaten Unterkünften unterzubringen. In Bayern gibt es – wen wundert es – auch in der Beratung queerer Geflüchteter nur zivilgesellschaftliche Beratung: Fliederlich in Nürnberg, LeTRa und sub in München. Drei Stück, und damit halb so viele wie in Berlin. „Der Bedarf ist groß, die Fälle, in denen wir dringend Umverlegung empfehlen, sind enorm hoch“ so Julia Bomsdorf, Vorständin bei LeTRa. Lesbische Frauen fliehen aus Angst um ihr Leben aus ihrer Heimat, und müssen sich dann hier die Zimmer teilen mit homophoben anderen Frauen aus ihrer Heimat. Es ist eine absurde und gefährliche Situation, nicht nur für Leib und Leben, auch für die geschundenen Seelen. Auch Kai Kundrath, Geschäftsführer des sub, bestätigt das. Alleine im Sommer hatte das sub binnen weniger Wochen vier akute und ernste Fälle. Die schnelle Verlegung war nur mit Hilfe politischer Unterstützung möglich. Aber dringend benötigte separate Unterkünfte gibt es nicht. „Wo diese Unterkünfte sind und wie viele, das sagt uns die Staatsregierung nicht. Die Plätze in München sind jedenfalls belegt.“ Kein Wunder, dass viele ihren wahren Fluchtgrund aus Angst verheimlichen – und sich damit in eine schlimme Situation bringen. Denn wer erst spät erklärt, wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität geflohen zu sein, macht sich im Asylprozess unglaubwürdig. Aus Todesangst in Deutschland versteckt zu leben, gipfelt so im Zweifel in einer Abschiebung.

Weitere Sachverständige waren Steffi Grimm, Wirtschaftsweiber e.V., Prof. Dr. Stefan Timmermanns, Frankfurt University of Apllied Sciences und Prof. Meike Watzlawik, Sigund Freud Privat Universität Berlin, Dr. Ralf Lottmann, Alice Salomon Hochschule Berlin und Michael Bastian vom Qualitätszirkel Transsexualität.