Gleichstellung und Queer

Eine Bankrotterklärung namens Gleichstellungsbericht

<p>Als „Bankrotterklärung“ bezeichnet die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Verena Osgyan, den fünften Gleichstellungsbericht der Staatsregierung. Mit unserem Vorschlag zu einem Bayerischen Chancengleichheitsgesetz wollen wir Grüne Maßnahmen gegen die massiven Unzulänglichkeiten, die der Bericht offenbart, ergreifen.</p>

17. März 2016

Die angeblichen Erfolge nach 20 Jahren Bestehen des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind bei näherer Betrachtung ernüchternd: „Trotz gesetzlicher Verpflichtung können nur 78,4 Prozent der Dienststellen in Bayern ein Gleichstellungskonzept vorweisen: Das kann doch niemand ernsthaft als Erfolg bezeichnen“, so Verena Osgyan. Wir Grüne fordern mehr Verbindlichkeit bei der Gleichstellung in der Staatsverwaltung. Die bisher schon bestehenden gesetzlichen Vorgaben – die Verpflichtung zur Ernennung von Gleichstellungsbeauftragten und zur Aufstellung eines Gleichstellungskonzeptes – müssen umgesetzt werden, reichen aber bei Weitem noch nicht. Wir fordern deshalb die Einführung einer unabhängigen Stelle einer/eines Landesbeauftragten für Gleichstellung, die nicht abhängig von den Weisungen der Staatsregierung ist.

Ebenso brauchen die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen vor Ort mehr Autonomie und eine stärkere Stellung. Um ihnen eine richtige Arbeit zu ermöglichen, brauchen  sie Dienstfreistellungen und die Bereitstellung eines Etats – bislang können nur 2 Prozent von ihnen über ein eigenes Budget verfügen. Nicht einmal die Hälfte der Gleichstellungsbeauftragten werden derzeit an Entscheidungen über Stellenausschreibungen und Einstellungen beteiligt. Das muss sich umgehend ändern! 

Die Zahlen im Öffentlichen Dienst sprechen Bände über die Zahnlosigkeit der Gleichstellungsarbeit der Staatregierung: Trotz gleicher Besoldung innerhalb identischer Positionen liegen die Grundbezüge je Vollzeitäquivalent im Öffentlichen Dienst für Frauen um 7,9 Prozent niedriger als bei ihren männlichen Kollegen. Verena Osgyan: „Das ist eine Frechheit.“ Der Anteil der Frauen in Führungspositionen im Öffentlichen Dienst ist mit 24,7 Prozent in der allgemeinen Verwaltung (ohne Schulen) noch immer lächerlich niedrig. In der höchsten Besoldungsstufe B6 finden sich sogar nur 13,8 Prozent Frauen. „Die CSU-Regierung und die ihr unterstellten Dienststellen haben offenbar auch kein Interesse, daran etwas zu ändern, sonst würden sie diese Bankrotterklärung namens Gleichstellungsbericht nicht auch noch als Erfolg verkaufen“, so Verena Osgyan.

Es jetzt erst einmal mit freiwilligen Selbstverpflichtungen zu versuchen, wie es die CSU nun vorhat, wird aller Voraussicht wieder ins Leere Laufen, wenn keine Verbindlichkeit dahinter steht. Aber wir haben nicht die Zeit, noch weitere fünf Jahre bis zum nächsten Gleichstellungsbericht zu verschwenden, sondern müssen jetzt handeln. Deswegen haben wir unseren Vorschlag für ein Bayerisches Chancengleichheitsgesetz im Landtag eingebracht. 

Neben einer Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten sieht unser Chancengleichheitsgesetz mehr Offenheit für neue Arbeitszeitmodelle und insbesondere mehr Teilzeitangebote auch für Vorgesetzte vor. Quoten sollen da helfen, wo Männer oder Frauen bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Dort, wo gesetzliche Regelungen nicht eingehalten oder bewusst missachtet werden, muss es auch Sanktionsmöglichkeiten geben.