Ehe für alle!

<p><strong>Schluss mit der Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften:</strong> Auf unseren Antrag hin debattierte der Rechtsausschuss des Landtages am Donnerstag über <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713426.pdf">einen Gesetzentwurf</a>, den der Bundesrat bereits 2013 beschlossen hat. Durch dieses Gesetz könnten künftig auch zwei Personen gleichen Geschlechts einander heiraten.</p>

31. Januar 2014

Der entsprechende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) könnte dann lauten: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." (§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB). Dies wäre dann endlich die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und würde die immer noch vorhandenen Diskriminierungen der Eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe aufheben. Diese Gesetzesänderung ist nach dem gesellschaftlichen Wandel überfällig und würde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Auch der internationale Rechtsvergleich zeigt, dass es 2014 keineswegs so ist, dass unter "Ehe" nur und ausschließlich Verbindungen von Mann und Frau verstanden werden. So gab es in den letzten Jahren ähnliche Gesetze oder Gerichtsentscheidungen in Belgien, den Niederlanden, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien, Frankreich und in etlichen Staaten der USA.

Im Rechtsausschuss des Landtages wies nun Ulrike Gote für unsere Fraktion die Abgeordneten der SPD darauf hin, dass diese noch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 die Öffnung der Ehe gefordert hatte. In ihrem Koalitionsvertrag mit der Union steht davon aber nichts. Da die SPD an der Bundesregierung beteiligt ist, müsste es doch jetzt eine größere Chance geben, dass dieses Gesetz auch im Bundestag eine Mehrheit bekommt. Darum hatten wir den Antrag so wie schon 2013 erneut in den Landtag eingebracht.

Die SPD-VertreterInnen im Rechtsausschuss stimmten dem Antrag zu und hofften, dass er angenommen werde, damit sie im Bundestag dann weitere Unterstützung bekämen. Dagegen meinte die CSU, dass es gegen "die Biologie" sei, wenn Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich gleich gestellt werden. Im Ergebnis schlossen sich die Freien Wähler dieser absurden Auffassung an, so dass der Antrag von diesen beiden Fraktionen und damit der Mehrheit abgelehnt wurde.