Gesundheit und Pflege

Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung niedrigschwellig und unkompliziert impfen!

Landtags-Grüne: Hausarztpraxen ersetzen langwieriges und mühsames Verfahren der Bayerischen Impfkommission

08. April 2021

 

Die Landtags-Grünen fordern, die Corona-Schutzimpfung für Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen unkompliziert zu ermöglichen. Diese haben meist ein besonderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf bei einer Corona-Infektion und können deshalb nach der Coronavirus-Impfverordnung in Einzelfällen bei der Impfung vorgezogen werden. Dazu bedarf es einer konkreten ärztlichen Prüfung durch die eigens hierfür eingerichtete Bayerische Impfkommission. „Zuallererst muss hier der Antrag gestellt werden, dann muss der Hausarzt bzw. die Hausärztin das Ganze bestätigen, dann muss die Bayerische Impfkommission zustimmen und dann kann endlich erneut in der Hausarztpraxis oder im Impfzentrum geimpft werden“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Christina Haubrich. „Dieses stark formalisierte Antragsverfahren ist aber leider langwierig, mühsam, kompliziert und bürokratisch. Das muss doch nicht sein, wenn es einen besseren Weg gibt: Nämlich über den Hausarzt bzw. die Hausärztin.“

Grüne Anfragen haben gezeigt: 3.000 Anträge wurden seit Start am 1. März 2021 eingereicht, nur 23 Prozent wurden bislang bis zum Ende des Monats März bearbeitet. Der Großteil wurde positiv entschieden; Kostenpunkt: 75.000 EUR bislang, Tendenz steigend (30.000 Fixkosten monatlich, Personalkosten nicht einberechnet).

Christina Haubrich und die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina sehen hier eine effizientere, günstigere und vor allem auch unkompliziertere Lösung für die Betroffenen: Die Einzelfallprüfung für Menschen mit Behinderungen oder mit Vorerkrankung über den Hausarzt bzw. die Hausärztin mit Ausstellung eines ärztlichen Attests nach Vorbild Rheinland-Pfalz. „Damit erledigt sich die unnötige Doppelstruktur und das stark formalisierte Antragsverfahren über die Bayerische Impfkommission, die man dann auch getrost auflösen kann“, so Kerstin Celina. „Mit dem neuen Verfahren können sich Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung niedrigschwellig und unkompliziert impfen lassen.“

Hier finden Sie die entsprechenden Anfragen von Kerstin Celina und Andreas Krahl und den grünen Antrag