Laboraffäre Schottdorf: die skandalöse Rolle des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft

Die Vizepräsidentin des Landeskriminalamtes, Petra Sandles, hatte schon ca. Ende 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Dr. Seitz, der ihr von Streitigkeiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft München I berichtete. Außerdem erklärte sie, dass, wenn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der „Gesundheitskriminalität“ politisch gewollt wären, die Personaldecke des BLKA besser ausgestattet sein müsste.

17. Juli 2015

Genau da liegt der Knackpunkt, stellt Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Labor“ fest: „Wie intensiv betrügerische Machenschaften von Ärzten verfolgt werden, das war und ist eine politische Entscheidung.“

Auch die skandalösen Entscheidungen in den Schottdorf-Verfahren sind nicht auf der Ebene des BLKA gefallen, sondern wesentlich höher: im Bereich des bayerischen Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München.  Dort wurde das ursprünglich entschlossene Vorgehen praktisch auf den Kopf gestellt. Von dieser Art „Erdbeben“ bekamen die Ermittlerinnen und Ermittler der „SoKo Labor“ immer nur die Ausläufer bzw. die Folgen zu spüren. Die „SoKo Labor“ hatte ja zunächst engen Kontakt zum sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I, der eine klare Linie vertrat und keinen Zweifel an der Strafbarkeit des Betrugssystems „Schottdorf“ ließ. Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft München oder dem Justizministerium bestand naturgemäß nicht. So kamen tiefgreifende Entscheidungen, wie beispielsweise die Reduzierung der SoKo, jedes Mal überraschend, manches, wie die Einstellung der Verfahren durch Augsburg, gar schockartig. Sepp Dürr: „Das ließ viel Raum für Spekulationen und es blieb verständlicherweise ein ungutes Gefühl zurück.“

Personalführung ohne Problembewusstsein

Erschwerend kam hinzu, dass Entscheidungen im Verfahren, aber eben auch Personalentscheidungen nicht nur oft verspätet oder unabänderlich mitgeteilt wurden, sondern immer wieder auch mit Halbwahrheiten oder vorgeschobenen Argumenten begründet wurden. Vizepräsidentin Sandles versuchte im Untersuchungsausschuss immer wieder, Kritik an der Führungskultur des BLKA entgegenzutreten. Sie betonte, dass sachliche und gerechtfertigte Kritik im BLKA sehr wohl akzeptiert, ja sogar gewünscht sei. Dies gehöre zur Fehlerkultur des BLKA. Dennoch wurden umfangreiche Überlegungen zu Disziplinarverfahren gegen Sattler und Maler angestellt, erkennbar vorgeschobene Vorwürfe der Anwälte Schottdorfs an die Staatsanwaltschaft übergeben und schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Mahler eingeleitet. Aber alle Versuche, Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen, liefen genau wie die strafrechtlichen Verfahren gegen Sattler und Mahler ins Leere. Kein Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand. Am Ende aller Verfahren sprach man eine Missbilligung gegen Mahler aus – und selbst die musste noch nach Hinweis des Verwaltungsgerichtes München zurückgenommen werden.

Sepp Dürr: „Insgesamt kein gutes Bild, das die Führung des LKA im Untersuchungsausschuss abgegeben hat.“ Umso gespannter sind wir in der nächsten und letzten Sitzung vor der Sommerpause auf den Präsidenten Dathe.


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