Kiffen ist kein Verbrechen!

CSU blockt Diskussion über Cannabis ab. Die Drogenpolitik in Deutschland ist mit Blick auf den Cannabis-Konsum gescheitert. Ein Verbot von Cannabis ist nicht geeignet, den Konsum einzudämmen. Im Gegenteil, das Verbot führt zu negativen Folgen, sowohl für Konsumierende (Schwarzmarkt, keine Kontrolle über die Qualität der Ware, aber auch zum Beispiel Strafverfolgung von SchmerzpatientInnen) als auch für die Allgemeinheit (u.a. kriminelle Strukturen, Kosten). Die Verfolgung und juristische Drangsalierung muss endlich aufhören.

30. Oktober 2015

Wir wollen erreichen, dass Betroffene nicht aus Angst vor dem Gesetzeskonflikt mit ihren Problemen allein bleiben. Wir wollen KonsumentInnen entkriminalisieren und ihnen die Angst vor Strafverfolgung nehmen.

Darum hat die Grüne Fraktion mit dem Antrag gefordert, dass als erster Schritt auch in Bayern wenigstens bei bis zu 6 g Cannabis zum Eigengebrauch keine Strafverfolgung und keine polizeilichen Maßnahmen mehr stattfinden. Durch diese Angleichung an die Praxis anderer Bundesländer könnten wertvolle Ressourcen bei Polizei und Justiz eingespart werden.

Stupide und rücksichtslos: eine längst gescheiterten Politik aus dem vorigen Jahrhundert

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Freiheit eines jeden einzelnen mündigen Bürgers und jeder einzelnen mündigen Bürgerin, selber zu entscheiden, ob er oder sie berauschende Mittel zu sich nehmen möchte oder nicht. Deswegen hat die Grünen-Bundestagsfraktion ein Cannabiskontrollgesetz eingebracht, das sehr deutlich und differenziert den Umgang mit Cannabis reguliert, den Jugendschutz einhält und eine kluge Antwort darauf gibt, wie man im 21. Jahrhundert mit dem Thema Sucht umgehen kann.

Eine neue Drogenpolitik fordern nicht nur wir, sondern auch mehr als 120 StrafrechtsprofessorInnen in ihrer Resolution "Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes"

Dass dieses Thema vielen Menschen wichtig ist, zeigt auch die Unterstützung für das Cannabis-Volksbegehren, das derzeit vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft wird. Da die Länder in diesem Rahmen aber keine Gesetzgebungskompetenz haben, ist der Ansatz des Volksbegehrens juristisch unzulässig. Darum können wir dies auch nicht unterstützen, sondern bringen das Anliegen sowohl im Bundestag als auch im Landtag in rechtlich überprüfter Form ein.

Allerdings ist die CSU gänzlich verstockt und blockt die längst überfällige Diskussion rigoros ab. So hat sie auch am 28. Oktober 2015 im Landtag unseren Antrag abgelehnt und stattdessen einen Beschluss gefasst, dass der Landtag jegliche Liberalisierung der Drogenpolitik strikt und pauschal ablehnt. Das ist die stupide und rücksichtslos an den Interessen vieler Menschen vorbei gehende Fortführung einer längst gescheiterten Politik aus dem vorigen Jahrhundert!


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