Drei Erfolge im letzten Gesundheitsausschuss vor der Sommerpause

CSU stimmt den Grünen Anträgen zu mehr Rechtssicherheit in der Substitutionsbehandlung, zur besseren Finanzierung von Krebsberatungsstellen und zur Reform des Krankenhausstrukturgesetzes zu. "Die vielen Anstrengungen haben sich endlich gelohnt", sagte Ulli Leiner, MdL, gesundheitspolitischer Sprecher nach dem Gesundheitsausschuss, der am 14.7.2015 im Bayerischen Landtag getagt hat.

17. Juli 2015

Dem Antrag "Mehr Rechtssicherheit in der Substitution und bessere Substitutionsversorgung der opiatabhängigen Patientinnen und Patienten", der von ihm initiiert wurde, haben alle Mitglieder des Gesundheitsausschusses parteiübergreifend zugestimmt.

Jetzt muss sich die Staatsregierung, für ein moderneres Betäubungsmittelgesetz, für mehr Rechtssicherheit und verbesserte Rahmenbedingungen in der Substitutionsversorgung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einsetzten. Dies ist dringend nötig, da viele Ärztinnen und Ärzte auf Grund des juristischen Risikos davor zurückschrecken, diese Therapie anzubieten. Dies hat vor allem im ländlichen Raum Bayerns verheerende Folgen. Oft suchen Patientinnen und Patienten vergeblich einen Substitutionsplatz. Auch dies ist ein Grund, dass viele Kranke an ihrer Drogensucht in Bayern sterben. Die traurige Bilanz ist alarmierend: Bayern verzeichnete 2014 zum dritten Mal in Folge mehr Drogentote als jedes andere Bundesland und die Zahl der Drogentoten steigt in Bayern jedes Jahr kontinuierlich an.

Im Antrag „Psychosoziale Krebsberatungsstellen“ haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Finanzierung der psychosozialen Krebsberatungsstellen zur Regelleistung der Kassen wird. „Dies muss die Staatsregierung jetzt tun, da am Dienstag sprach sich der gesamte Gesundheitsausschuss für unseren Antrag aus, und damit auch für die nachhaltige finanzielle Sicherung der psychosozialen Krebsberatungsstellen, deren Existenz derzeit bedroht ist,“ sagte Leiner.

Die psychosozialen Krebsberatungsstellen bieten Krebskranken und deren Angehörigen Beratung bei sozialen, sozialrechtlichen Problemen und psychischen Belastungen an und erfüllen eine Lotsenfunktion bei der Erschließung regionaler Unterstützungsmöglichkeiten. Aufgrund einer Unterversorgung in einigen Regionen Bayerns haben gegenwärtig nicht alle Krebspatienten und deren Angehörige zeit- und wohnortnah Zugang zu qualitätsgesicherten ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen. 

Leiner unterstrich: „Die Beratungsstellen brauchen eine stabile und gesicherte Finanzierung.“ Der Betreuungsbedarf bei den Angehörigen der Krebserkranken sowie auch bei den Erkrankten selbst steigt. Er fügt hinzu: „Krebs ist heute eine chronische Erkrankung. Nur in Bayern leiden derzeit 350 000 Menschen an Krebs, jährlich kommen 60 000 – 70 000 leider dazu. Wir müssen deshalb die Finanzierung dieser Leistung auf stabile Füße stellen, um die schwerstkranke Menschen in ihrer schweren Lage entsprechend zu unterstützen und fachlich begleiten,“ betonte Leiner.

Ziel der Reform: Qualitätssteigerung in den Kliniken

Mit dem dritten Antrag „Krankenhausstrukturgesetz zukunftsfähig gestalten!" reagierten wir auf die derzeitige Lage der bayerischen Krankenhäuser und auf den geplanten Krankenhausstrukturgesetz auf der Bundesebene. Der Entwurf in seiner jetzigen Form bedarf aus unserer Sicht einer umfassenden Bearbeitung. „Mit dem Entwurf werden zwar die im Vorfeld benannten Probleme der Krankenhausfinanzierung aufgegriffen, mit den dort ausgeführten Lösungen entstehen aber viele Fragen und Probleme. Die Brisanz mancher Regelungen ist auch gar nicht abschätzbar, da die weitere Konkretisierung  der gesetzlichen Regelungen dem Gemeinsamen Bundeszuschuss überlassen bleibt, “ sagte Leiner.

„Es freut mich, dass es nach längerer Verhandlungsphase im Gesundheitsausschuss, uns doch gelungen ist, den Antrag mit Änderungen erfolgreich durchzubringen“, sagte Leiner. Er fügt hinzu: „Es war mir sehr wichtig,  dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass der Entwurf für ein Krankenhausstrukturgesetz umfassend überarbeitet und in der aktuellen Fassung abgelehnt wird,“ erklärte Leiner. „Eine Krankenhausreform ist notwendig, in der derzeitigen Fassung verfehlt der Referentenentwurf aber seine ursprünglichen Ziele, die Patientenorientierung, nachhaltige Krankenhausfinanzierung und die Förderung von Qualität,“ betonte Leiner.

Das Ziel der Reform muss eine Qualitätssteigerung sein und nicht nur Schließung oder Umwidmung der Kliniken. Bei der weiteren Ausgestaltung ist wesentlich, dass die Neuregelungen in keiner Weise die Krankenhausplanungshoheit der Bundesländer untergraben und zugleich genügend Spielraum für regional erforderliche Adaptierungen bleibt.

Der Änderungsbedarf an dem Entwurf ist aus unserer Sicht noch massiv. Die Krankenhausplanung erfolgt weiterhin losgelöst von den Strukturen im niedergelassenen Bereich, kurzfristige, aber auch mittel- und langfristige Maßnahmen gegen Personalnotstand und für Verbesserungen im Pflegebereich der Kliniken müssen entwickelt werden, der Versorgungszuschlag muss erhalten bleiben.