Affäre Schottdorf: Ermittlungen unerwünscht!

SoKo „Labor“ fassungslos – Selbst Leiter kalt überrascht von Verfahrenseinstellungen. Der letzte Leiter der „SoKo Labor“, Heinrich Boxleitner, hatte bereits Mitte Dezember 2008 ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt gerade erfahren hatte, dass der größte Teil der ärztlichen Abrechnungsbetrügereien, in Zukunft von ihnen bearbeitet werden würde.

12. Juni 2015

Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Verfügung gerade erst erhalten hatte, waren sich die Staatsanwälte damals schon sicher, dass das Pilotverfahren in München scheitern würde, dass der sachleitende Münchner Staatsanwalt mit seiner „Rechtsmeinung“ völlig daneben läge und sie selbst die übrigen Verfahren – nach Genehmigung durch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft – deshalb sofort einstellen würden.

Boxleitner nahm das zwar zur Kenntnis, glaubte aber nicht daran. Zu Recht, stellt Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Labor“ fest: „Die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war noch nicht fertiggestellt.“ Boxleitner ging fest davon aus, dass die Ausführungen von Harz schon zur Überzeugung beitragen würden. Schließlich ermittelte die „SoKo Labor“ bereits seit Jahren in diesem Komplex und Zweifel an der Strafbarkeit der betreffenden Abrechnungsvariante wurden zu Beginn schnell ausgeräumt. Denn Verfahren genau dieser Art waren, wie ein anderer SoKo- Beamter schön zusammenfasste, bereits in ganz Deutschland „rauf und runter“ ohne Probleme abgeurteilt worden. Auch die medizinische Fachpresse warnte seit Jahren vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betruges, wenn Ärztinnen und Ärzte Speziallaborleistungen abrechneten, die sie nicht selbst erbracht hatten.

Umso perplexer waren die Beamten, als sie Anfang Februar durch Zufall von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Sie waren „gelinde gesagt überrascht“. Die Entscheidung war für die meisten nicht nachvollziehbar, auch nicht für den damaligen Leiter Boxleitner. Jahrelange, sachlich äußerst fundierte Ermittlungsarbeit löste sich in Luft auf. Zudem wurden auch andere Betrugsvarianten, trotz anderer Voraussetzungen, in einem Aufwasch mit eingestellt.
Aber die Haltung seitens Augsburg war eindeutig: Eingestellt bleibt eingestellt. Weiter- oder Neuermittlung absolut unerwünscht!

Ahndung berufsrechtlicher Verstöße verhindert

Nachdem die SoKo mit ihrem Anliegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht durchdrang, wollte sie zumindest die Berufsaufsichtsbehörden vor den illegalen Abrechnungspraktiken warnen. Dass der Einkauf von Laborleistungen bei Speziallaboren und der Weiterverkauf an die Patientinnen und Patienten ganz klar ein Verstoß gegen ärztliche Vorschriften ist, war nämlich immer unbestritten. Doch die Rechtsabteilung des BLKA sah dafür keine Notwendigkeit. Die betreffenden Stellen hätten das doch in der Zeitung lesen können. Sie sollten selbst auf das BLKA zukommen und Akteneinsicht beantragen. Eine absurde Einstellung, findet Sepp Dürr. Das Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen war bundesweit verbreitet und für alle Beteiligten äußerst lukrativ. Auch nach Beginn der Ermittlungen – z.T. bis heute – wird es weiterbetrieben. Dieser Tragweite hätte man sich im BLKA bewusst sein müssen und alles dafür tun, dass dieses Betrugssystem abgestellt wird. Sepp Dürr: „Eine ausdrückliche Warnung an die Berufsaufsichtsbehörden wäre hierzu unerlässlich gewesen.“

"Lustige Maulwurfsuche"

Dass die Mehrheit im Untersuchungsausschuss immer noch auf den Zerwürfnissen der „SoKo Labor“ herumreitet und sich lieber auf „Maulwurf“-Suche begibt, nimmt hin und wieder absurde Züge an. Denn der Streit war für die eigentlichen Fragen völlig unerheblich: So ist in den jüngsten Befragungen deutlich geworden, dass auch die neue Leitung der SoKo keinen Täter davon kommen lassen wollte. Sepp Dürr: Der Eindruck, die neue Führung wolle die Arbeit behindern und abwürgen, entstand offenbar durch schlechte interne Kommunikation, vor allem aber aus dem Druck der Generalstaatsanwaltschaft, einem Druck, den sich die Spitze des BLKA, etwa in Gestalt von Personalreduzierung, eins zu eins zu Eigen machte.


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