Gesundheit und Pflege

Forensik braucht Regulierung

Ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz würde auch für Kliniken Rechtssicherheit schaffen. Ohne ein bayerisches PsychKHG wird es auch weiterhin keinen Konsens zwischen den berechtigten Interessen der Patienten und deren Angehörigen, der Ärzte und des Pflegepersonals geben. Davon ist unsere sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina überzeugt. Sie informierte sich am Donnerstag anlässlich des jüngst bekannt gewordenen Falls einer Dauerfixierung in der forensischen Abteilung der Psychiatrie Taufkirchen aus erster Hand bei Klinikleiter Prof. Dr.

07. Februar 2014

Matthias Dose über den konkreten Fall und die allgemeinen Rahmenbedingungen einer Unterbringung.

"Es ist unerlässlich, die Rechte psychisch erkrankter Menschen klar zu definieren und den Patienten, aber auch den Kliniken und den Behörden eine belastbare rechtliche Grundlage an die Hand zu geben", unterstreicht Kerstin Celina. In ihren Augen "duckt sich die Staatsregierung weg, obwohl sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes klar ergibt, dass die momentanen Regelungen der Unterbringung und Zwangsbehandlungen im bestehenden bayerischen Unterbringungsgesetz der Überprüfung und Korrektur bedarf."

Auch der Hauptausschuss des bayerischen Bezirketags hat schon beschlossen, auf die Schaffung eines entsprechenden Gesetzes ähnlich dem Thüringischen PsychKG hinzuwirken. Die Direktoren der bayerischen psychiatrischen Einrichtungen hatten ebenfalls wiederholt eine Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Regelungen angemahnt, um Rechtssicherheit zu bekommen.

Zur Aufklärung des Hergangs der Dauerfixierung in Taufkirchen haben wir inzwischen einen Berichtsantrag eingereicht, der in der kommenden Woche im Sozialausschuss behandelt wird.

hla



Dokumentation unseres Fachgesprächs "Psychiatrische Versorgung in Bayern" (April 2013)