Laboraffäre Schottdorf: Landtag lehnt Verfassungsbeschwerde ab

Stellungnahme stärkt Grüne Position. Am Ende einer ruhigen Sommerpause steht <a href="http://uaschottdorf.wordpress.com/">der Untersuchungsausschuss "Labor"</a> immer noch mit praktisch leeren Händen da. Wie befürchtet kam nur ein Bruchteil der Akten von Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium. Die Staatskanzlei lieferte gar nichts. Immerhin hat der Landtag jetzt in seiner Stellungnahme die Verfassungsbeschwerde von Schottdorf und seiner Frau in allen Punkten als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen.</p>

19. September 2014

Schwerpunkt des Untersuchungsauftrages ist demnach die Vertrauenswürdigkeit und Integrität der bayerischen Justiz und nicht das Verhalten eines Einzelnen. Schottdorfs Vorwurf, er werde durch den Untersuchungsausschuss an den Pranger gestellt, erscheint ohnehin absurd: Schließlich fordert er selbst in einer Amtshaftungsklage gegen zwei LKA- Beamte eine öffentliche und politische Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn.

Darüber hinaus sehen wir Grünen uns durch die Stellungnahme des Landtags in unseren bisherigen Argumenten auch gegenüber den anderen Fraktionen bestärkt. Denn der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Udo Steiner, der den Landtag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertritt, kritisiert wie wir die Bitte des Verfassungsgerichtshofes, den Einsetzungsbeschluss bezüglich der angegriffenen Punkte auszusetzen. Leider war die Mehrheit im Untersuchungsausschuss dieser, zu unserem Unmut, auch noch im Übermaß nachgekommen.

Grüne Position bestätigt

Nach eigener Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes sei es notwendig, sagt Steiner, bei dem Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren, einen strengen Maßstab anzulegen. Die Abwägung der Folgen, die eintreten, wenn der Verfassungsgerichtshof die einstweilige Anordnung nicht erlässt und die Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte,  gegenüber den Nachteilen die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde und die Verfassungsbeschwerde aber keinen Erfolg hätte, hätte eindeutig zu Gunsten des Landtags ausfallen müssen. Denn nun werde die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt und eines der wichtigsten parlamentarischen Rechte, das Untersuchungsrecht, praktisch ausgehebelt.

Prof. Steiner kritisiert also, dass bei der Bitte an den Landtag, den Einsetzungsbeschluss auszusetzen, der allgemeine Grundsatz, eine gewisse Zurückhaltung und Selbstbeschränkung, im Hinblick auf die gegenseitige Respektierung oberster Staatsorgane, zu zeigen, durch den Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend beachtet wurde. Schottdorfs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte folglich ablehnt werden müssen.

Der Landtag wiederum wäre der Bitte besser, wie allein von uns gefordert, in sinnvoller und pragmatischer Art und Weise nachgekommen: Alle Akten anfordern, sich in Ruhe einen Überblick verschaffen und die öffentliche Behandlung der in der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Punkte auf die Zeit nach der Entscheidung verschieben.

Der Verfassungsgerichtshof wird noch in diesem Jahr entscheiden. Es bleibt also spannend!