Keine Verbesserungen für die Altenpflege in Bayern

Die CSU-Fraktion lehnt alle Grünen Initiativen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege ab. Keine Zustimmung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege für unsere Anträge zur Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Im zweiten Teil des Antragspaketes ‚Pflege in Bayern zukunftssicher machen‘ ging es um Vorschläge für eine Entbürokratisierung der Pflege, um die Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für bayerische Pflegeeinrichtungen und um die beschleunigte Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.</p>

21. März 2014

Ohne eigene Vorschläge vorzulegen, verweigert sich die CSU-Fraktion nach wie vor allen Reformvorschlägen für die Pflege. „Wir wollen die Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen“, erklärt der pflegepolitische Sprecher Ulli Leiner. „Die Verweigerungshaltung der CSU-Fraktion im Landtag und die Untätigkeit der Staatsregierung schaden der Pflege in Bayern.“

Die hohe Belastung der Pflegekräfte mit Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben gehört zu den zentralen Problemen im Pflegealltag. Eine Pflegekraft verbringt durchschnittlich nur 60 Prozent ihrer Arbeitszeit in direkten Bewohner- und Patientenkontakt. Die restliche Zeit wird für Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben verwendet. „Den professionellen Pflegekräften bleibt zu wenig Zeit für die direkte patientenbezogene Pflege und Betreuung“, so Ulli Leiner. „Dies führt zu einer extremen Belastung im Pflegealltag.“

Wir fordern deshalb eine umfassende Entbürokratisierung in der Pflege. „Alle gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Bestimmungen gehören auf den Prüfstand“, fordert Ulli Leiner. „Die Prüfleitfäden der unterschiedlichen Aufsichtsbehörden müssen besser aufeinander abgestimmt und Mehrfachprüfungen unbedingt verhindert werden.“ Die Länder haben nach §117 SGB XI die Möglichkeit Modellvorhaben zur besseren Abstimmung der Prüfungen und zur Vermeidung von Doppelprüfungen einzurichten. „Von dieser Möglichkeit muss unbedingt auch in Bayern Gebrauch gemacht werden“, so Leiner. „Eine bessere Abstimmung der Prüfungen entlastet sowohl die Pflegekräfte als auch die Pflegebedürftigen“.

Zur Verbesserung der personellen Situation in der Pflege benötigen wir zudem ein rechtlich verbindliches Verfahren zur Personalbemessung. Gegenwärtig werden die Personalschlüssel in der Landespflegesatzkommission zwischen Einrichtungsträgern und Pflegekassen ausgehandelt. Dabei steht häufig nicht der tatsächliche Pflege- und Betreuungsbedarf der zu pflegenden Menschen im Mittelpunkt. Eine unzureichende Personalbemessung führt zu einer chronischen Überlastung des Pflegepersonals durch zahlreiche Überstunden, fehlende Erholungsphasen und zunehmende Bereitschaftsdienste. „Um ‚Burn-Out-Phänomenen‘ und einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beruf entgegenzuwirken, brauchen wir ein verbindliches Personalbemessungsverfahren in Bayern, welches den tatsächlichen zeitlichen Aufwand für eine qualitativ hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen abbildet“, so Ulli Leiner.

Das Pflegequalitätssicherungsgesetz hat mit dem neuen §75 SGB XI die rechtliche Möglichkeit zur Einführung landesweit verbindlicher Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs geschaffen. Dieses Verfahren bildet dann die Grundlage für die Rahmenverträge zwischen Pflegekassen und den Trägern der ambulanten und stationären Pflege zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflegekräfte wird aufgeschlüsselt nach Pflegestufen genau festgelegt. Außerdem wird der Anteil der Fachkräfte am gesamten Betreuungspersonal verbindlich definiert. „Es wird höchste Zeit, dass Bayern von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch macht und ein rechtlich abgesichertes Verfahren zur Personalbemessung einführt“, fordert Ulli Leiner.

In einem dritten Antrag hatten wir die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegbedürftigkeitsbegriffs auf Bundesebene gefordert. Der gegenwärtig gültige Pflegebegriff umfasst nur den Hilfebedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. „Dieser enge Begriff von Pflegebedürftigkeit bildet die zeitlichen Anforderungen für die Betreuung der zunehmenden Zahl demenzkranker Menschen in keiner Weise ab“, beklagt Ulli Leiner. Ein neuer Pflegebegriff muss körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen umfassen und gleich behandeln. Ziel ist die Stärkung vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Ein ganzheitlicher Pflegebegriff erfordert auch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung.

„Leider hat die letzte Bundesregierung hier überhaupt nichts zustande gebracht. Die neue Bundesregierung hat zwar im Koalitionsvertrag die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs in Aussicht gestellt, aber keine klaren zeitlichen Vorgaben gemacht,“ kritisiert Leiner. Die bayerische Staatsregierung muss deshalb auf Bundesebene alles für eine beschleunigte Umsetzung des neuen Pflegebegriffs in die Wege leiten.


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