Altenpflege zukunftssicher machen!

CSU-Fraktion lehnt Wiederaufnahme der staatlichen Investitionskostenzuschüsse für stationäre Pflegeeinrichtungen ab.

21. Februar 2014


Keine Zustimmung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege für unseren Antrag, die staatlichen Investitionskostenzuschüsse für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für erforderliche Ersatzneubauten von Pflegeeinrichtungen wieder einzuführen. "Wir wollten die Altenpflege in Bayern zukunftssicher zu machen", erklärt der pflegepolitische Sprecher Ulli Leiner. "Leider verweigert die CSU-Fraktion im Landtag jede staatliche Beteiligung an den Investitionskosten."

2004 hat die Regierung Stoiber im Rahmen ihres umfangreichen Sparprogramms die staatlichen Investitionskostenzuschüsse für den Erhalt und den Ersatzneubau von Pflegeeinrichtungen gestrichen. "Begründung war damals, dass der Bedarf an stationären Pflegeheimplätzen gedeckt sei und es keine weitere Notwendigkeit der Förderung gebe", so Ulli Leiner. "Die CSU hält bis jetzt daran fest, auch wenn alle Fakten dagegen sprechen." So gibt es in bayerischen Altenpflegeeinrichtungen mittlerweile einen erheblichen Modernisierungs- und Sanierungsstau. Darüber hinaus machen die erhöhten Qualitätskriterien im novellierten Pflege- und Wohnqualitätsgesetz zusätzliche bauliche Maßnahmen nötig, die der Freistaat auch refinanzieren muss.

Seit 2004 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Bayern zudem um über 10 Prozent auf insgesamt 335.000 erhöht. Davon wird etwa ein Drittel in stationären Pflegeheimen betreut. Laut einer Studie im Auftrag des Verbandes der Bayerischen Wirtschaft wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020 um weitere gut 75.000 Personen steigen. "Wir brauchen bei der jetzigen Verteilung zwischen stationärer und häuslicher Pflege bis 2020 also ca. 25.000 zusätzliche stationäre Pflegeplätze", so Ulli Leiner. "Die CSU widerspricht damit den eigenen Kommunalpolitikern, die seit langem eine Beteiligung des Freistaats an der Investitionskostenförderung fordern." Der Sprecher der Münchener CSU-Fraktion, Marian Offmann, hatte es z.B. aus kommunaler Sicht als untragbar bezeichnet, dass sich der Freistaat nicht an der Finanzierung der neuen baulichen Vorgaben beteiligen will. Alle Münchener Ratsfraktionen haben deshalb einhellig beschlossen, über eine Initiative beim Bayerischen Städtetag die Staatsregierung doch noch in die Pflicht zu nehmen.

Nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz müssen zudem erhebliche bauliche Veränderungen in Pflegeheimen vorgenommen werden. "Die Zimmer müssen um zwei Quadratmeter größer werden und genau wie die Bäder barrierefrei zugänglich sein", sagt Ulli Leiner. „Wir begrüßen ausdrücklich diese Vorgaben zur Erhöhung der Qualität in der stationären Pflege. Sie beinhalten aber auch einen erheblichen Sanierungsbedarf, vor allem für ältere Einrichtungen.“ Die kommunalen Investitionszuschüsse reichen dafür nicht aus, ein erheblicher Teil  bleibt an den Heimträgern hängen. "Das wird dann auf die Pflegesätze umgelegt und geht zunächst zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Über eine größere Zahl an Empfängern von ‚Hilfe zur Pflege‘ letztendlich aber auch zu Lasten der Kommunen."