Rechtsextremismus
Neonazi-Richter: Pfusch bei Justiz und Verfassungsschutz
<p><strong>Der dringende Reformbedarf bei Justiz und Verfassungsschutz wurde in dieser Woche durch die Debatte um den Neonazi-Richter am Amtsgericht Lichtenfels unterstrichen.</strong> Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher: “Die Behörden haben in diesem Fall gepfuscht, der Ruf der Staatsregierung nach schärferen Gesetzen ist nur ein Ablenkungsmanöver – stattdessen müssen Justiz, Polizei und Verfassungsschutz den Kampf gegen den Rechtsextremismus endlich ernst nehmen“.<br>
07. November 2014
Die Staatsregierung konnte im Ausschuss für Verfassung und Recht nicht nachvollziehbar erklären, wie es dazu kommen konnte, dass ein vom Verfassungsschutz in Brandenburg seit über 10 Jahren beobachteter Rechtsextremist in den bayerischen Justizdienst aufgenommen wurde. Der brandenburgische Rechtsextremist Maik B. war seit Oktober 2013 als Richter am Amtsgericht Lichtenfels tätig. Doch erst im Februar 2014 informierte der Verfassungsschutz aus Brandenburg die bayerischen Kollegen darüber, dass der Neonazi Maik B. seinen Wohnsitz nach Bayern verlegt hatte. Polizei und Verfassungsschutz in Bayern erkannten in der Folge nicht, dass dieser Maik B. zwischenzeitlich in den Staatsdienst eingetreten war. Erst ein Jahr nach seiner Einstellung, also im Oktober 2014, wurde den Behörden durch einen Zufall klar, dass Maik B. als Richter arbeitete.
Der Fall zeigt, dass der Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden der Länder weiterhin nicht gut funktioniert und unsere Forderung nach einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes berechtigt ist. Aber auch das Justizministerium hat in der Sache keine gute Figur gemacht. Maik B. hatte eine Ausbildungsstation bei einem berliner Anwalt aus der rechtsextremistischen Szene absolviert. Obwohl dieser auch im NSU-Prozess aufgetreten ist und dort zudem als Pflichtverteidiger im Gespräch war, war der Name dem Justizministerium völlig unbekannt. Die Behörden in Bayern müssen in Sachen Strategien gegen Rechtsextremismus deutlich nachlegen.